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Fortführung einer bestehenden Anzeigenlinie durch eine neue Agentur zulässig?

Anonym
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10. Okt 2003, 11:10
Beitrag # 1 von 6
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Hallo,
mich interessiert eure Meinung zu folgender Situation:

Ein Kunde hat sich von einer Agentur eine Anzeigengestaltung entwickeln lassen und möchte sich nun nach einer gewissen Zeit von dieser Agentur wieder trennen. Zwischen Kunden und Agentur wurde bisher keinerlei schriftliche Vereinbarung getroffen. Ist es nun zulässig, das der Kunde mit dem durch die vorige Agentur entwickelten Layout zu einer neuen Agentur wechselt, damit diese die Anzeigenkampagne in dessen Auftrag weiterführt? Die mögliche Überlassung von bestehenden Daten muß hier nicht geklärt werden, ist nicht von entscheidender Bedeutung.

Kann die bisherige Agentur dem Kunden die Weiterverwendung des Layouts untersagen? Scheint man klar mit "ja" beantworten zu können, da die Agentur das Urheberrecht besitzt, der Kunde jedoch "nur" das Nutzungsrecht, oder?

Vielen Dank für eure Antworten!
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Fortführung einer bestehenden Anzeigenlinie durch eine neue Agentur zulässig?

loethelm
Beiträge gesamt: 6029

10. Okt 2003, 11:27
Beitrag # 2 von 6
Beitrag ID: #54050
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Wenn der Auftrag war, eine Anzeigenreihe zu gestalten inkl. der Anzeigen selbst, also mit realer Nutzung (Artikel der Woche oder sowas), würde ich dir recht geben. War der Auftrag, ein Layout zu entwickeln, gehört das Layout dem Kunden, denke ich.


als Antwort auf: [#54045]

Fortführung einer bestehenden Anzeigenlinie durch eine neue Agentur zulässig?

Nice
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16. Okt 2003, 10:53
Beitrag # 3 von 6
Beitrag ID: #54765
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Wichtig ist die Frage ob der Kunde die Nutzungsrechte erworben hat (das ist in Deutschland so. Ich weiß nicht wie es in der Schweiz und Österreich damit aussieht)! Was steht auf den Rechnungen?
Man unterscheidet dann auch wieder zwischen uneingeschränktem und eingeschränktem Nutzungsrecht. Dein Kunde sollte sich bei der Agentur eine schriftliche Bestätigung geben lassen, dass er mit der Bezahlung, die uneingeschränkten Nutzungsrechte erworben hat. Andernfalls unterliegt die Gestaltung (vorausgesetzt ist eine sogenannte gewisse Gestaltungshöhe) dem Urheberrecht.
Es sollte auf jeden Fall möglich sein, gegen Entgelt die uneingeschränkten Nutzungsrechte zu erwerben.

viele Grüße
Nicole


als Antwort auf: [#54045]

Fortführung einer bestehenden Anzeigenlinie durch eine neue Agentur zulässig?

Anonym
Beiträge gesamt: 22827

11. Nov 2003, 13:46
Beitrag # 4 von 6
Beitrag ID: #58438
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also, aus eigener erfahrung:

hat der kunde für die auftragsvergabe gezahlt (d.h. er hat die agentur damit beauftragt, gegen entgelt ein anzeigenkonzept zu entwickeln) dann kann er jederzeit mit dem LAYOUT stiften gehen!

die agentur hat ihr urheberrecht auch in 30 jahren noch, das hat mit der verwertung nix zu tun. da die agentur aufgrund ihres unternehmenszwecks kommerzielle verwertungsleistungen für kunden herstellt, ist das vom kunden gekaufte und bezahlte layout ein rechtmässig erworbenes produkt, für das er ja auch bezahlt hat. er kann dadurch damit (im gesetzlichen rahmen) machen, was er will: auch zu einer anderen agentur gehen.

die daten dazu muss er, wie ja schon selbst erwähnt, extra kaufen!

ungeprüfte meinung, bisher gabs nie probleme!

gruss

jay


als Antwort auf: [#54045]

Fortführung einer bestehenden Anzeigenlinie durch eine neue Agentur zulässig?

Anonym
Beiträge gesamt: 22827

11. Nov 2003, 18:02
Beitrag # 5 von 6
Beitrag ID: #58488
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ich muss leider meinen vorrednern rechtgeben: da du die letzte korrektur gemacht hast, hast du damit (und mit der vertraglichen druckabnahmeverpflichtung)die arschkarte gezogen.

versuche jetzt, mit viel fingerspitzengefühl, mit der druckerei zusammen "die kuh vom eis" zu bekommen:

schlag (zumindest) kostenteilung vor - darauf gehen druckereien gerne ein, weil sie den kunden (also dich) dadurch nicht gleich verlieren und sie die fehldrucke sowieso in anderen kosten wegrechnen können. bei der druckerei geht wahrscheinlich "nur" der gewinn flöten oder die marge. viele druckereien lassen sich auf solche deals ein! ("beim nächsten job rechnen wir die entstandenen kosten mit rein..."). mit etwas geschick zahlt (ohne es zu wissen) dein nächster kunde deinen fehler! vielleicht verlierst du dann deine provision - aber immer noch besser als selbst aus dem topf zahlen!

ps. hierbei zeigt sich übrigens auch, dass es sich auszahlen kann, seine geschäftsfreunde (druckereien) immer nett und korrekt zu behandeln und auch mal einen höheren druckpreis in kauf zu nehmen. man ist bei guten, längerdauernden geschäftsbeziehungen immer mal bereit, dem grafiker oder der agentur aus der patsche zu helfen!

gruss

jay


als Antwort auf: [#54045]

Fortführung einer bestehenden Anzeigenlinie durch eine neue Agentur zulässig?

Anonym
Beiträge gesamt: 22827

11. Nov 2003, 18:03
Beitrag # 6 von 6
Beitrag ID: #58489
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sorry, falsches thema!!!

jay


als Antwort auf: [#54045]
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