also, aus eigener erfahrung:
hat der kunde für die auftragsvergabe gezahlt (d.h. er hat die agentur damit beauftragt, gegen entgelt ein anzeigenkonzept zu entwickeln) dann kann er jederzeit mit dem LAYOUT stiften gehen!
die agentur hat ihr urheberrecht auch in 30 jahren noch, das hat mit der verwertung nix zu tun. da die agentur aufgrund ihres unternehmenszwecks kommerzielle verwertungsleistungen für kunden herstellt, ist das vom kunden gekaufte und bezahlte layout ein rechtmässig erworbenes produkt, für das er ja auch bezahlt hat. er kann dadurch damit (im gesetzlichen rahmen) machen, was er will: auch zu einer anderen agentur gehen.
die daten dazu muss er, wie ja schon selbst erwähnt, extra kaufen!
ungeprüfte meinung, bisher gabs nie probleme!
gruss
jay
als Antwort auf: [#54045]