Momentchen! Die einmalige Abdruckerlaubnis bringt dem Fotografen ja nichts. Solange der Katalogveröffentlicher keine uneingeschränkte Nutzungsgenehmigung nachweisen kann, muß er den Urheber bei jedem Abdruck fragen.
Interessant ist ja bei einem Wasserzeichen o.ä. nicht der Nachweis, daß man der Urheber ist. Das kann man ja ohnehin (Negative, Chiprauschen, Bildserien o.ä.). Bei Digital kann man bei Landschaftsaufnahmen ein Kontrollbild machen, bei dem man sich selbst ins Bild stellt. Interessant ist vielmehr, wie man Bildkopien im Internet überhaupt findet, oder besser systematisch sucht. Das würde mich interessieren.
als Antwort auf: [#340325]