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Anonym
Beiträge gesamt: 22827

13. Sep 2004, 13:10
Beitrag # 1 von 2
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Hallo

Ich habe via Gästebücher Werbung betrieben.
Auf einer Webseite war ein „Startbuttom Enter“ und daneben eine Checkbox markiert "ja, ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen."
Anschliessend erreichte man die Homepage.

Nun will mich der Webmaster auf Schadenersatz nötigen und für die Kosten um den Werbeeintrag aus dem Gästebuch zu entfernen.

Dies hat er auch korrekt in seiner Nutzungsbedingung geschrieben. Nur leider habe ich diese nicht gelesen, da ich diese auch tatsächlich übersehen habe.

Kann mir jemand die Rechtlage erklären. Zu voraus besten Dank.


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Anonym
Beiträge gesamt: 22827

18. Sep 2004, 15:44
Beitrag # 2 von 2
Beitrag ID: #109553
Bewertung:
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Hallo.
Bin bestimmt kein Rechtsexperte aber du müsstest dir ja selbst darüber im Klaren sein, das es nicht die feinste Art ist auf solche Art zu werben oder???? Wenn du selbst eine homepage betreibst weist du vielleicht wie toll es ist wenn von irgend jemand die page zugemüllt wird.
Wenn du dann auch noch Nutzungsbedingungen akzeptierst wo dieses ausdrücklich geschrieben ist sieht es rechtlich denke ich mal schlecht für dich aus.
Zwar ist in meinen Augen der Aufwand gerade nicht hoch so einen Eintrag zu löschen aber vielleicht möchte der Betreiber dir auf diese Art nur ausdrücklich klar machen das du nicht wieder auf so Gedanken kommst.

Andere Leute zahlen Geld für Werbung und das ihre homepage entdeckt wird.
Gruß


als Antwort auf: [#108368]