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Garantiefall :-(

goigoi
Beiträge gesamt: 1

6. Feb 2006, 12:15
Beitrag # 1 von 3
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Wer kann mir vielleicht helfen...?
Vor einiger Zeit kaufte ich eine Ersatzlampe zu meinem Videobeamer. Auf dem Kaufvertrag steht der Vermerk: 12 Monate Garantie oder Werksgarantie.
Nach nur 5 Monaten war das Leuchtmittel defekt und ich schickte es an den Händler zurück. Nun wurde mir aber sehr unhöflich mitgeteilt, das in diesem Fall die Werksgarantie von 3 Monaten zählen würde und ich auf einen Anspruch zu verzichten habe!!! Werde ich da von Firma Buchmann Directelectronics über den Tisch gezogen?
Vielen Dank für euere Bemühungen.
Walter Michel
Walter@newpower.ch
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Garantiefall :-(

snafroth
Beiträge gesamt: 738

6. Feb 2006, 13:18
Beitrag # 2 von 3
Beitrag ID: #209549
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da dies ein gebrauchsgegenstand ist, glaube ich nicht, dass du fort auf kulanz hoffen kannst.

bei mir war nach 13 monaten ein xenon im auto defekt, obwohl ich noch garantie habe. das fiel dort unter normale abnutzung/verschleiss.

meine meinung...


als Antwort auf: [#209526]

Garantiefall :-(

K45Tom
Beiträge gesamt: 238

6. Feb 2006, 13:20
Beitrag # 3 von 3
Beitrag ID: #209551
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Ein guter Anwalt wird da schnell spitzfindig:

Wenn die Firma Buchmann (wie ich meine so oder so sittenwidrig) 3 Monate Werksgarantie geltend machen möchte, dann müsste sie in ihren Verträgen das auch so vermerken.

»12 Monate Garantie oder Werksgarantie« heißt »12 Monate Garantie oder 12 Monate Werksgarantie« und eben nicht »12 Monate Garantie oder 3 Monate Werksgarantie«

Aber wie immer gilt: Recht haben UND Recht bekommen sind zwei paar Schuh. Im Zweifel (und hier wohl Streit) hilft wohl nur eine Rechtsberatung.


als Antwort auf: [#209526]