Hallo, Dagmar,
es geht um die Firmenbezeichnung.
> leider verstehe ich nicht, wie das Impressum richtig lauten muss.
Eine GmbH oder AG kann sich – als Beispiel – nennen: Heidelberger
Druckmaschinen AG. Das ist so im Handelsregister eingetragen. Keine
Namensnennung notwendig – wieso auch, wenn alle drei Jahre der
Vorstandsvorsitzende gewechselt wird und sich die Namen ändern.
Jemand, der freiberuflich arbeitet, oder einen einfachen Gewerbeschein
hat, kann sich zwar seinen Firmennamen sehr phantasievoll ausdenken.
Und diesen auch alle halbe Jahr ändern. Aber: Zwingend notwendig ist
laut Gesetz, dass er in Zusammenhang mit dem Namen des Inhabers
genannt wird!
Bei Dir wäre korrekt:
Richter Design Werbung
Dagmar Richter
Straße …
Ort …
Telefon …
Denkbar wäre daher auch, dass es noch jemanden mit der
Firmenbezeichnung „Richter Design Werbung“ gibt, dem aber sein Name
folgt, z.B. Thorsten Richter. Dann kannst Du nichts dagegen einwenden,
weil die Eindeutigkeit des Firmennamens durch den anderen Inhabernamen
gekennzeichnet ist.
Dein geändertes Impressum ist daher immer noch falsch.
Grüße
Thobie
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