Hallo Urs und Kusi
Ich stimme mit Kusi darin überein, das jedes Land eigene Gesetze hat, und jeweils eine Rechtslage anders interpretieren kann. Soweit so gut.
Was den konkreten Fall in Frankreich betrifft habe ich echt Mühe mit dem Verständnis.
Google stellt als Dienstleister ein Programm zur Verfügung, das von den Kunden mit Daten selber gefüttert wird. Ein weiterer Dienstleister stellt auf einer Plattform den von Google gelieferten Code der Öffentlichkeit zur Verfügung. Richtig?
Anderes Beispiel (aus der Schweiz):
Ich gebe ein Plakat bei einer Druckerei in Auftrag, diese liefert es an APG. APG hängt sie an den von mir bezahlten Stellen auf.
Hypothetische Frage: Wäre jetzt die APG gemäss diesem Urteil nicht verpflichtet, alle Inhalte und Urheberrechte auf meinem Plakat zu kontrollieren? Schliesslich erbringt die APG eine Dienstleistung, indem sie Inhalte der Öffentlichkeit zur Verfügung/Schau stellt.
Wenn das stimmt, muss ich sagen: Gohts no?
Seit wann kann ein Diestleister für die Verfehlungen seiner Kunden bestraft werden? Wenn man diesen Gedanken weiter führt, stürzt man da nicht in ein Dienstleister-Chaos?
Frage an das Forum: Büro, Existenzgründung, Recht ...
Kann jemand mit einer juristischen Ausbildung hier vielleicht einen helfenden, erklärenden Kommentar abgeben?
Danke und Gruss
FSt
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