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Haftung der Mitarbeiter bei geschütztem Bildmaterial

hdsuser
Beiträge gesamt: 1

20. Jun 2005, 14:11
Beitrag # 1 von 7
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guten tag liebes forum

ich arbeite hier in der Schweiz für einen Verlag als grafiker.

wie überall ist auch bei uns scheinbar die kohle zu knapp um das bildmaterial bei agenturen legal zu kaufen.

deshalb wurde ich von meinem vorgesetzten mündlich dazu aufgefordert möglichst auf teure bildagenturen zu verzichten und das bildmaterial aus dem internet zusammenzusuchen.

ich selber bin grafiker und kein rechtsberater also kann ich nie 100%ig sicher sein das ein photo wirklich lizenzfrei ist.

jetzt mal angenommen wir bekommen eines tages eine abmahunung wegen eines photos das ich anno dazumal aus dem internet organisiert habe - wer haftet??

falls ich derjenige bin der die haftung trät, ist es irgendwie möglich mich davon auszuschliessen (vereinbarung die mein arbeitgeber und ich unterschreiben??)


vielen dank für eure hilfe
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Haftung der Mitarbeiter bei geschütztem Bildmaterial

Dirk Levy
  
Beiträge gesamt: 9462

21. Jun 2005, 13:32
Beitrag # 2 von 7
Beitrag ID: #173555
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Ich glaube nicht das dies funktionieren wird.
Wer eine solche Tat ausführt, ob nun selbst
bestimmt oder auf Anweisung, steht natürlich
als Ausführender dafür gerade, die andere Person
dann zusätzlich als Anstifter.

Du kannst es nur generell ablehnen, was Dir
sicherlich dann andere Probleme bringt. :-(

Und ein Schreiben das etwas Illegales unterstützt
kann wohl kaum ein Freibrief sein...

Aber ich bin kein Rechtsanwalt.

Gruß
Dirk


als Antwort auf: [#173339]

Haftung der Mitarbeiter bei geschütztem Bildmaterial

Intermedia
Beiträge gesamt: 1287

21. Jun 2005, 13:41
Beitrag # 3 von 7
Beitrag ID: #173559
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Hallo,

nach meiner persönlichen Meinung sollte man erstmal davon ausgehen das alles was auf dem Bildschirm aus dem Netz zu sehen ist, Urheberrechten unterliegt. Also zunächstmal Finger weg davon es sein denn es verschwindet irgendwie auf deiner Festplatte und taucht nirgends öffentlich auf.

Aber es gibt noch einen anderen Weg, wenn dir da Motive, Fotos oder Grafiken zusagen, dann wende dich doch mal an den Autor und bitte um Genemigung diese weiterzuverwenden. In einigen meiner eigenen Fällen wurde das sogar genemigt, maximal unter der Auflage den Urheber mit zu nennen bei der Veröffentlichung.

Ich selber hab auch schon solche Genemigungen auf Anfrage erteilt, hierbei ging es um Panoramabilder und da war es nur eine Verlinkung.

Ansonsten würde ich rein subjektiv sagen: Mit gefangen - mit gehangen.

Gruß Sven


als Antwort auf: [#173339]

Haftung der Mitarbeiter bei geschütztem Bildmaterial

SabineP
Beiträge gesamt: 7586

21. Jun 2005, 15:26
Beitrag # 4 von 7
Beitrag ID: #173588
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>> deshalb wurde ich von meinem vorgesetzten mündlich dazu aufgefordert
>> möglichst auf teure bildagenturen zu verzichten und das bildmaterialaus dem internet zusammenzusuchen.

In Deutschland wäre das eine Straftat, ich weiß nicht was die schweizer Gesetze dazu sagen:

Zitat aus dem Urheberrechtsgesetz:
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des
Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes
vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Gruß Sabine


als Antwort auf: [#173339]

Haftung der Mitarbeiter bei geschütztem Bildmaterial

AAGraphics
Beiträge gesamt: 32

29. Jun 2005, 17:10
Beitrag # 5 von 7
Beitrag ID: #175109
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ein bild darf verwendet werden und ist von urheberrechten gelöst, wenn 7 offensichtliche änderungen vorgenommen wurden. ich denke, der arbeitnehmer haftet, ich denke nicht, dass sich der chef im ernstfall dazu bekennt, der anstifter gewesen zu sein, da es schnell um meherere tausend franken gehen kann. kenne einen fall von einem logo. kostete 10'000 franken. ich würde das gespräch mit dem chef suchen und mit artikeln urheberrechtsgesetz argumentieren. viele sind sich nicht bewusst, wie teuer es werden kann. dann lieber das bild zahlen.


als Antwort auf: [#173339]

Haftung der Mitarbeiter bei geschütztem Bildmaterial

barbagianni
Beiträge gesamt: 568

29. Jun 2005, 17:32
Beitrag # 6 von 7
Beitrag ID: #175114
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Hei,

was man glaubt oder nicht ist nicht wichtig. Hier ist wichtig was das gesetzt in diesen Fälle vorsieht.

Ich würde das Problem einfach umgehe. es gibt in netzt mehrere Webportalen woher man Foto austauschen kann. also, man stellt z.B. 3 oder mehrere Fotos zu frei Verfügung so darf man dadurch Fotos runterlanden und verwenden. … Und die sind oft sogar für Offsetdruck geeignet

wie z.B. www.fotocase.de ;-)

Ich hoffe könnte dir ein bisschen helfen !


als Antwort auf: [#173339]

Haftung der Mitarbeiter bei geschütztem Bildmaterial

polygraf23
Beiträge gesamt: 87

13. Jul 2005, 11:54
Beitrag # 7 von 7
Beitrag ID: #177506
Bewertung:
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auch sehr zu empfehlen: www.photocase.de, www.aboutpixel.de

Gruss
einGraf


als Antwort auf: [#175114]
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