hallo andesign
ich kenne zwar die honorarrichtlinien von designaustria nicht, dass aber
uneingeschränkte nutzungsrechte teurer sind als die produktion ist schon so.
da würde ich auch keine skrupel haben - ich meine normalerweise arbeitet unsereins
eh nur zum 'selbstkostenbetrag' nicht? aber man sollte auch gewinn machen ;)
nutzungs- und verwendungsrechte machen in grösseren agenturen einen nicht unerheblichen
teil des umsatzes aus..
wenn man ein cicd erstellt, gibt man dem kunden in der regel immer das uneingeschränkte
nutzungsrecht daran (er kann es gemäss dem styleguide überall verwenden wo er will und
so lange er will)
mit werbemitteln verhält es sich anders. dort wird immer die laufzeit und die verbreitung
der werbemittel als massstab genommen. wenn du dem kunden eine kampagne machst,
die für 1 jahr laufen soll und nur in österreich, dann darf er dann nich hergehen und sie 2 jahre laufen lassen und in der ganz eu. wenn du zb. bildrechte einkaufst, wird es genauso berechnet.
das urheberrecht bleibt übrigens immer bei dir, das kannst du gar nicht abtreten.
2 ideen:
du könntest die nutzungsrechte zb. gestaffelt verrechnen: anstatt initial 4x
die produktionskosten draufzuhauen, machst du vertraglich fest, dass sie dir für verschiedene
anwendungen die nutzungsrechte dann abgelten, wenn die medien realisiert werden und dann
für die genaue zeit in der sie verwendet werden. (zb. printkampagne deutschland 1 jahr, ausweitung der kampagne auf eu oder auf die ganze welt)
oder du kannst ein 'rabattsystem' vorschlagen, das von der grösse des auftragsvolumens
abhängig ist: wenn sie dir noch viele folgeaufträge (realisation von werbemitteln) geben,
gibst du ihnen ab einem gewissen umsatz 5-15 prozent zurück. auf diese weise hast du
am anfang dein geld auf sicher.
ich würde aber ganz sicher AGB's vorlegen oder einen rahmenvertrag erstellen, der
diese ganze geschichte regelt, denn im nachhinein irgendetwas geltend machen ist schwierig.
hoffe das hilft, viel glück mit deinem auftrag!
hantscho
als Antwort auf: [#187206]