Moin zurück,
das Stichdatum ist Februar 2014. Die normalen Überweisungen erfordern Konto-Nr. und BLZ. Die sogenannte SEPA-Überweisung (auch für Ausland) benötigt IBAN und BIC als Angabe. Wenn nun der Kunde Deines Kunden Online-Banking macht - und keine SEPA-Überweisung durchführen kann, dann bekommt Dein Kunde seine Rechnung eben nicht bezahlt. Ich bin sicher, er freut sich ;-)
Nein, jetzt mal ganz ernst, den kompletten Verzicht auf Konto-Nr. und BLZ jetzt schon, finde ich ziemlich derbe. Es wird mit Sicherheit Nachzügler geben. Daher würde ich - zumindest für einen Übergangszeitraum - beide Angaben auf den Briefbogen nehmen.
mfg
Günther
als Antwort auf: [#513652]