Hallo,
in Deutschland gilt eine Impressumspflicht für geschäftlich genutzte Seiten.
Hierzu zählt auch eine rein private Seite, sobald ein Werbebanner eingeblendet wird.
Oder auch, wenn die private Seite mit einer gewissen Ernsthaftigkeit betrieben wird -also eben gewissermaßen geschäftlich.
Doch zur eigentlichen Frage:
was geschieht, wenn eine Seite aus der Schweiz in Deutschland abrufbar ist?
Welches Länderrecht gilt dann?
Wo ist der Gerichtsort?
Was ist, wenn die Seite (z.B. Beispieldomain.ch) auf einem Server betrieben wird, der in Kanada steht?
Im Zweifelsfall ist man mit einem Impressum auf der sicheren Seite, und ein Kunde bzw. Besucher freut sich, die benötigten Angaben sofort zu finden.
Vielleicht lassen sich die Angaben kombinieren, sprich eine gemeinsame Kontaktseite für Kontakt/Impressum
... ach, und das liebe Thema der Plazierung des Impressums:
am besten ganz oben links, damit es ohne scrollen erreichbar ist, möglichst mit einem Mausklick.
Auch hierüber gab es bereits Urteile.
Leider gibt es in Deutschland - im Gegensatz zu den USA - keinerlei Rechtsicherheit.
Sprich: ein Amtsgericht in Hintertupfingen kann völlig anders entscheiden als ein Gericht in Oberammergau.
Zum Glück gibt es inzwischen einige richtungsweisende Urteile vom Bundesgerichtshof (BGH)
Viele Grüße
Siegfried Zynzek
als Antwort auf: [#268392]