Hallo Thobie,
schau mal auf der folgenden Webseite:
https://mahnbescheid24.online/...--jC0WhbB2tXw-U4wsTt Wenn nach der 3. Mahnung und Androhung von gerichtlichen Maßnahmen nicht gezahlt wird, kannst du dem Kunden einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen lassen.
Die Kosten halten sich in Grenzen, auf der genannten Webseite werden 36 € genannt.
Die Kosten sowie Verzugszinsen (deiner Rechnung) muss der Kunde übernehmen.
Ich habe das zu Beginn meiner freiberuflichen Tätigkeit einmal praktiziert. Auf einen gerichtlichen Mahnbescheid hat der Kunde auch nicht gezahlt.
Ich habe es dann schleifen lassen, weil der Kunde eine grobe Hand-Skizze von einem Logo geliefert hat, was er sich vorstellt. Ich habe das dann ausgearbeitet. Seine Begründung, warum er nicht zahlen wollte war, dass er sagte, es sei ja sein Entwurf. Von den Reinzeichnungskosten wollte er nichts wissen.
Mir war meine Zeit zu schade, wegen so einem A…loch noch einen Rechtsanwalt zu bemühen. Man kann ja auch nicht sicher sein wie so etwas ausgeht.
Viele Grüße Peter