Nur ein kurzer Hinweis aus meiner praktischen Erfahrung als Grafik-
Designer:
Du kannst diese Vorgehensweise, die Du hast, nicht pauschalisieren.
Wenn ich einem Kunden einen mehrseitigen Vertrag vorlege, den er
unterzeichnen muss, und von ihm noch Vorkasse verlange, dann ist der
Kunde weg. Und auch seine Folgeaufträge.
Ich habe einen guten Kunden, der mir schon einige Aufträge mit
einigen 4-stelligen, sehr hohen Euro-Beträgen gegeben hat. Auf die
Frage nach Vorkasse – und nicht als Forderung für die Auftragsannahme
gestellt – bekam ich die Antwort: Dies ist für ihn keine Form der
Zusammenarbeit und auch kein akzeptables Geschäftsgebaren. Aber: Wenn
der Auftrag abgewickelt ist, bekomme ich innerhalb von 7 Tagen mein
Geld. Und so läuft es auch. Also, das finde ich prima und mit diesen
Kunden arbeite ich gern zusammen. Und vergraule sie mir nicht durch
zu viele Forderungen meinerseits vor einem Auftrag.
Ein anderes Beispiel: Eine Partei in Hamburg hatte mir den Auftrag
für einen Folder gegeben. Ich bestätigte den Auftrag mit einem
Schreiben, dem auch meine AGBs anhingen – eine halbe Seite. Diese
Bestätigung erhielt bei der Partei leider ein selbständiger
Rechtsanwalt, der an den AGBs eine ganze Menge an Dingen auszusetzen
hatte – die AGBs sind korrekt formuliert, nach den Angaben einer
berufsständischen Organisation für Designer. Nur schmeckten ihm die
AGBs nicht. Seine Reaktion war, dass er nach diesen AGBs nicht
arbeiten könne. Der Auftrag wurde abgewickelt, die Erwartung, noch
Folgeaufträge zu erhalten, haben sich zerschlagen.
Klar kann ich jetzt sagen, der war es nicht wert, wenn er auf die
AGBs nicht eingeht. Aber ich habe öfters (auch privat) mit
Rechtsanwälten zu tun und weiß, wie knickerig die manchmal auf so
etwas reagieren. Ein anderer Kunde hätte Folgeaufträge nachgeschoben.
Also, was beim einen Kunden zieht, zieht beim nächsten nicht. Wenn es
ein sehr großer Auftrag ist, oder wenn dem Auftrag noch viele
Folgeaufträge folgen sollen, dann frage Dich eher, wie Du es dem
Kunden recht machen kannst, dass Du die Aufträge bekommst. Zu viel
juristisches Hickhack würde ich da nicht mit einbauen.
Denn sei Dir eines gewiss: Er ist Dein KUNDE, Du bist der
Dienstleister, also leistest Du einen Dienst an ihm. Und solltest –
im Rahmen – auf die Wünsche Deines Kunden eingehen. Wie es jeder
Lebensmittelmarkt, jede Autofirma oder jede Bank tut. Wie gesagt, im
gewissen Rahmen.
Aber der Kunde ist nunmal König. Nur Unverschämte wie in Deinem Fall
gehören – wie sagt der Österreicher – abgewatscht.
Thobie
als Antwort auf: [#267466]