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Kündigung - Schweiz

dimi0579
Beiträge gesamt: 2

6. Jul 2011, 19:10
Beitrag # 1 von 6
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hallo leute,

ich arbeite grade in der schweiz und habe gekündigt. laut meiner fassung habe ich ein monat kündigungsfrist. laut aussage vom chef habe ich drei monatige kündigungsfrist.

kann mir jemand von euch sagen, welche frist ich nun habe?

Vorgeschichte:
ich habe zuerst einen befristeten arbeitsvertrag (3 monate) erhalten. danach einen unbefristeten. im unbefristeten AV steht dass ich drei monate probezeit ab dienstantritt habe. eigentlich sollte es heissen, dass die probezeit vorbei war als ich diesen vertrag abgeschlossen habe. er hat jedoch mir explizit gesagt, dass ich neue probezeit habe.
nun aber habe ich gekündigt. im AV stehen folgende kündigungsfristen:
- im ersten dienstjahr - 1 monat
- ab zweiten dienstjahr - 3 monate

eigentlich muss ich ja 1 monat haben, da neuer vertrag etc... der chefe meint jedoch dass ich 3 monate kündigungsfrist habe.

bitte hilft mir?


danke im voraus
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Kündigung - Schweiz

Thomas Richard
Beiträge gesamt: 19338

8. Jul 2011, 14:04
Beitrag # 2 von 6
Beitrag ID: #475579
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Wann war denn, und nach welcher Zählweise, das 1. Dienstjahr zu Ende?


als Antwort auf: [#475340]

Kündigung - Schweiz

Marco Morgenthaler
Beiträge gesamt: 2474

8. Jul 2011, 16:03
Beitrag # 3 von 6
Beitrag ID: #475595
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Hallo Dimi

Ich würde mich bei einer Rechtsberatung schlau machen (Gewerkschaft oder bei Gerichten, in Zürich z. B. http://www.gerichte-zh.ch/.../rechtsauskunft.html).

Mehr als 3 Monate Probezeit sind rechtlich eigentlich nicht zulässig. Ich würde vermuten, dass das Dienstjahr mit Abschluss des unbefristeten AV beginnt, bin aber nicht sicher.

Viel Erfolg
Marco


als Antwort auf: [#475340]

Kündigung - Schweiz

dimi0579
Beiträge gesamt: 2

8. Jul 2011, 16:14
Beitrag # 4 von 6
Beitrag ID: #475597
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hallo thomas,

eigentlich nach dem gesetz war das erste dienstjahr am 15.05.2011 zu ende, so wie ich es jetzt rausgefunden habe. aber ich als ausländer in der schweiz wusste nicht dass mit dienstantritt auch das befristeter vertrag gezählt wird bzw. die gesamte zeit der beschäftigung beim arbeitsgeber gemeint wird.
und das hat mir auch mein arbeitgeber nicht erzählt...

eigentlich ist die probezeit ungültig. das wusste ich aber nicht bzw. weiss es erst ab jetzt.

somit hat mein arbeitgeber mich vorsätzlich zur seinen vorteil getäuscht. aber will nun vom gesetzlichen frist gebrauch machen. das ist doch falsch und unfair, oder? er bricht das gesetz und will gleichzeitig davon profitieren....
meiner meinung nach ist es kompletter vertrauensbruch!

kannst du mir sagen, wie meine chancen vor gericht stehen würden? kennst du vielleicht schon ähnliche fälle?

befristeter vertrag 15.05.2010 - 30.08.2010
unbefrister vertrag vom 01.09.2010, aber wie schon gesagt mit probezeit...

Gruß

Dimitri


als Antwort auf: [#475579]

Kündigung - Schweiz

Marco Morgenthaler
Beiträge gesamt: 2474

9. Jul 2011, 12:53
Beitrag # 5 von 6
Beitrag ID: #475614
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Hallo Dimitri

Da der unbefristete Vertrag unmittelbar an den befristeten Vertrag anschloss, kann es gut sein, dass das 1. Dienstjahr am 15.5.2011 endete, die Kündigungsfrist somit drei Monate beträgt.

Ein kompetentes Urteil wird dir nur eine Rechtsberatung geben können, die mit dem CH-Arbeitsrecht vertraut ist. Siehe meine Angaben im ersten Beitrag.

Gruss, Marco


als Antwort auf: [#475597]

Kündigung - Schweiz

Franz A.
Beiträge gesamt: 75

24. Jul 2011, 21:00
Beitrag # 6 von 6
Beitrag ID: #476746
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Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, das Dienstjahr beginnt nicht mit dem unbefristeten Vertrag sondern mit dem ersten Tag, seit dem du ununterbruchen für diese Firma gearbeitet hast.


als Antwort auf: [#475614]
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