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Kündigung beider Seiten

Snocom
Beiträge gesamt: 13

25. Mai 2008, 16:06
Beitrag # 1 von 7
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Ich habe meinen Arbeitgeber vor ca. einem Monat informiert, dass ich etwas neues suche, jedoch erst kündigen werde sobald ich etwas habe. Ich wolle ihn informieren und damit fair ihm gegenüber sein. Daraufhin sollte ich eine Austrittsvereinbarung unterschreiben. Dies habe ich nicht gemacht. Nun kommt mein Arbeitgeber und sagt mir, dass sie mir kündigen werden, da Sie wissen dass ich gehen will. Ich habe die Chance selber zu kündigen, so bekäme ich ein gutes Zeugnis. Wenn ich selber nicht kündige werde ich ein schlechtes Zeugnis erhalten.

Mein Arbeitgeber hat mir angeboten, dass wir beide kündigen. So könne ich aufs RAV gehen und ich bekäme ein gutes Arbeitszeugnis.

Was ist zu tun? Ich traue der Sache nicht, wo kann man sich bei so einer Sache melden und geht das nicht unter Erpressung und Betrug?
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Kündigung beider Seiten

Freeday
Beiträge gesamt: 5712

25. Mai 2008, 17:35
Beitrag # 2 von 7
Beitrag ID: #351594
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Antwort auf [ Snocom ] Ich habe die Chance selber zu kündigen, so bekäme ich ein gutes Zeugnis. Wenn ich selber nicht kündige werde ich ein schlechtes Zeugnis erhalten.

Das ist schlichtweg verboten.


als Antwort auf: [#351584]

Kündigung beider Seiten

Snocom
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25. Mai 2008, 18:11
Beitrag # 3 von 7
Beitrag ID: #351597
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Was soll/kann ich tun?

Wenn der Arbeitgeber kündigt, ist er verpflichtet ein schlechtes Zeugnis zu schreiben?


als Antwort auf: [#351594]

Kündigung beider Seiten

Freeday
Beiträge gesamt: 5712

25. Mai 2008, 18:23
Beitrag # 4 von 7
Beitrag ID: #351600
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Antwort auf [ Snocom ] Wenn der Arbeitgeber kündigt, ist er verpflichtet ein schlechtes Zeugnis zu schreiben?

Nein, er ist grundsätzlich verpflichtet ein gutes zu schreiben. Warum wendest
Du dich nicht gleich ans RAV? Musst Du ja eh machen...

Gruss Stefan


als Antwort auf: [#351597]

Re: Kündigung beider Seiten

Thobie
Beiträge gesamt: 4032

25. Mai 2008, 19:12
Beitrag # 5 von 7
Beitrag ID: #351610
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Hallo, Snocom,

für Deinen weiteren Werdegang hast Du nun gelernt und Lehrgeld bezahlt.

> Ich habe meinen Arbeitgeber vor ca. einem Monat informiert, dass ich
> etwas neues suche, jedoch erst kündigen werde sobald ich etwas habe.
> Ich wolle ihn informieren und damit fair ihm gegenüber sein.

Das war ein aus Gutmütigkeit begangener Fehler. Wenn Dein Arbeitgeber
informiert ist, dass Du bei einer besseren Stelle sowieso kündigst,
warum sollte er dann davor zurückschrecken, Dir selbst vorher zu
kündigen und das Ganze vom Hals zu haben? Du bist ja in der alten
Stelle sowieso nicht mehr zu motivieren, oder?

Also, in einem solchen Falle hätte ich den Mund gehalten, denn mit
irgend was bist Du ja an Deinem bisherigen Arbeitsplatz unzufrieden.
Ich hätte den Arbeitgeber erst, wenn ich einen neuen Arbeitsplatz
hätte und dort schon unterschrieben habe, vor vollendete Tatsachen
gestellt. Alles andere ist Mumpitz. Da hast Du Dir ein Eigentor
geschossen. Gutmütigkeit in der Geschäftswelt zählt nicht immer, wie
Du siehst.

Arbeitszeugnisse sind schwer zu durchschauen. Formulierungen, die Dir
noch „positiv“ erscheinen, bewirken beim nächsten Arbeitgeber, dass er
nach dem ersten Absatz des Zeugnisses, den er gelesen hat, schon
nichts mehr von Dir wissen will. :–/

Generell ist Dein Arbeitgeber gehalten, Dein Arbeitszeugnis objektiv
zu halten. Aber wie willst Du das prüfen?

Grüße


Thobie

--
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als Antwort auf: [#351584]

Kündigung beider Seiten

Snocom
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25. Mai 2008, 20:52
Beitrag # 6 von 7
Beitrag ID: #351617
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Werde ich gleich morgen machen. Bin immer noch völlig aus dem Wind was da abgeht.


als Antwort auf: [#351600]

Re: Kündigung beider Seiten

Freeday
Beiträge gesamt: 5712

26. Mai 2008, 02:29
Beitrag # 7 von 7
Beitrag ID: #351628
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Antwort auf [ Thobie ] Generell ist Dein Arbeitgeber gehalten, Dein Arbeitszeugnis objektiv
zu halten.

In CH sollte es gar positiv gehalten sein. Aber sag dem Chef jetzt lieber
nicht auch noch was du vorhast mit RAV und so.... :p


als Antwort auf: [#351610]
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