Hallo, Snocom,
für Deinen weiteren Werdegang hast Du nun gelernt und Lehrgeld bezahlt.
> Ich habe meinen Arbeitgeber vor ca. einem Monat informiert, dass ich
> etwas neues suche, jedoch erst kündigen werde sobald ich etwas habe.
> Ich wolle ihn informieren und damit fair ihm gegenüber sein.
Das war ein aus Gutmütigkeit begangener Fehler. Wenn Dein Arbeitgeber
informiert ist, dass Du bei einer besseren Stelle sowieso kündigst,
warum sollte er dann davor zurückschrecken, Dir selbst vorher zu
kündigen und das Ganze vom Hals zu haben? Du bist ja in der alten
Stelle sowieso nicht mehr zu motivieren, oder?
Also, in einem solchen Falle hätte ich den Mund gehalten, denn mit
irgend was bist Du ja an Deinem bisherigen Arbeitsplatz unzufrieden.
Ich hätte den Arbeitgeber erst, wenn ich einen neuen Arbeitsplatz
hätte und dort schon unterschrieben habe, vor vollendete Tatsachen
gestellt. Alles andere ist Mumpitz. Da hast Du Dir ein Eigentor
geschossen. Gutmütigkeit in der Geschäftswelt zählt nicht immer, wie
Du siehst.
Arbeitszeugnisse sind schwer zu durchschauen. Formulierungen, die Dir
noch „positiv“ erscheinen, bewirken beim nächsten Arbeitgeber, dass er
nach dem ersten Absatz des Zeugnisses, den er gelesen hat, schon
nichts mehr von Dir wissen will. :–/
Generell ist Dein Arbeitgeber gehalten, Dein Arbeitszeugnis objektiv
zu halten. Aber wie willst Du das prüfen?
Grüße
Thobie
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