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Künstlersozialkasse

arachnias
Beiträge gesamt: 606

20. Sep 2010, 14:48
Beitrag # 1 von 3
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hallo an alle selbständigen mit sitz in der BRD...

meine steuerberaterin hat mich ein wenig verunsichert mit infos zum thema künstlersozialkasse.

ich bin seit rund 15 jahre schon selbständig als "mediengestalter" mit einer kleinen agentur.
ich erledige satzarbeiten, gestaltungen druckvorstufe, also alles was es zum thema print zu tun gibt. flyer, kataloge, bücher usw. usw.

mein rechnungen beeinhalten oft einen posten für gestaltung und layout.

nun meine unsicherheit...
layouts zum beispiel gehören zum künstlerischen teil !
ich erledige auch für mehrere firmen REGELMÄSSIGE arbeiten für deren broschüren usw.

laut infos zur künstlersozialkasse scheint es mir grenzwertig zu sein in meinem fall.

wie verhalte ich mich richtig? in zukunft die rechnungsposten anders benennen? reicht das?
was ist mit den letzten jahren? bekommen da meine kunden (oder ich) noch probleme?

oder mach ich mir hier sorgen ohne grund ???

ich selbst bin ordinärer schriftsetzer, kein künstler in meinen augen :-)
(naja, vielleicht schwarzkünstler)

wer hat hier erfahrungen oder ahnung...

tausend dank
oliver
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Künstlersozialkasse

Freunek
Beiträge gesamt: 1464

21. Sep 2010, 13:45
Beitrag # 2 von 3
Beitrag ID: #452087
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Antwort auf [ arachnias ] nun meine unsicherheit...
layouts zum beispiel gehören zum künstlerischen teil !
ich erledige auch für mehrere firmen REGELMÄSSIGE arbeiten für deren broschüren usw.
laut infos zur künstlersozialkasse scheint es mir grenzwertig zu sein in meinem fall.

wie verhalte ich mich richtig? in zukunft die rechnungsposten anders benennen? reicht das?
was ist mit den letzten jahren? bekommen da meine kunden (oder ich) noch probleme?

oder mach ich mir hier sorgen ohne grund ???
ich selbst bin ordinärer schriftsetzer, kein künstler in meinen augen :-)
(naja, vielleicht schwarzkünstler)


Moin Oliver,
bei der Tätigkeitsbeschreibung passt "Künstler" ja gar nicht. Ich habe von der Künstlersozialkasse im seligen Jahre 2004 einen Fragebogen zum Ankreuzen und "Prozentangaben-versehen" meiner beruflichen Tätigkeiten erhalten:

Die Arbeitsbereiche: Retusche/Layout/Computerdruck/Konzeption/Reinzeichnungen
in Prozent: 15/30/10/20/25

Daraufhin bekam ich den Bescheid:
Sie sind nicht nach dem KSVG versicherungspflichtig.

Verallgemeinernd kann man sagen: Wer Gewerbesteuer zahlt, ist so gut wie immer "raus aus der Nummer".

mfg
Günther


als Antwort auf: [#451996]

Künstlersozialkasse

arachnias
Beiträge gesamt: 606

21. Sep 2010, 14:36
Beitrag # 3 von 3
Beitrag ID: #452095
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Hallo Günther,

ich seh das ja genauso. Ich bin weit entfernt von einer künstlerischen Tätigkeit.
Meine Sorge ist halt daß die Damen und Herren der Künstlersozialkasse das Layouten und Gestalten dagegen als sehr künstlerisch sehen :-)

Ich fänds ja albern... aber gut.

Meine Prozentuale Aufteilung wäre wohl ähnlich mit Deiner kann ich sagen.

Vielen Dank auch für Deine Einschätzung und Deinen Erfahrungsbericht!!

Bin gespannt ob mal was kommt von denen :-)

byby
Oliver


als Antwort auf: [#452087]