Connect failed: Connection timed out

[GastForen Job Büro, Existenzgründung, Recht ... Kaufvorgang - Käufer als Verbraucher oder Unternehmer erkennbar machen?

  • Suche
  • Hilfe
  • Lesezeichen
  • Benutzerliste
Themen
Beiträge
Moderatoren
Letzter Beitrag

Kaufvorgang - Käufer als Verbraucher oder Unternehmer erkennbar machen?

Martin Fischer
Beiträge gesamt: 12779

10. Jun 2019, 21:38
Beitrag # 1 von 2
Bewertung:
(22690 mal gelesen)
URL zum Beitrag
Beitrag als Lesezeichen
Hallo,

mich beschäftigt gerade eine vermeintlich einfache grundsätzliche Frage:

Hat sich ein Käufer gegenüber einem (gewerblichen) Verkäufer vor oder während dem Kaufvorgang (ohne Aufforderung) als Verbraucher oder Unternehmer erkenntlich zu geben?

Bei einem Kaufvertrag macht es ja einen Unterschied, ob der Kauf durch einen Verbraucher (natürliche Person, die Rechtsgeschäfte ab­schließt, die weder der gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Ausübung zuge­zählt werden kann) erfolgt oder durch einen Unternehmer (natürliche, juristische Person oder Personengesellschaft, die im Gegensatz zum Verbraucher, gewerblich oder beruflich selbstständig tätig ist).

Der Verbraucher hat nach Abschluss des Kaufvorgangs erweiterte Rechte (Widerruf, Garantie, Gewährleistung, Umtausch) gegenüber dem Unternehmer.

Andererseits hat der Unternehmer Anspruch auf eine Rechnung (zumindest wenn der Artikel gewerblich angeboten wird), während der Verbraucher diesen Anspruch nicht hat und lediglich um eine Rechnung bitten kann.

Ist es daher während (oder bereits vor dem Kaufakt) erforderlich, sich gegenüber dem gewerblichen Verkäufer als Unternehmer vorzustellen, auszuweisen bzw. zu erkennen zu geben, wenn man eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erwartet?
Muss also der Verkäufer darüber informiert werden, ob der Käufer als Verbraucher erweiterte Rechte erhält oder als Unternehmer diese zusätzlichen Rechte eben nicht?

Oder ist beim eigentlichen Kaufakt erst mal egal, ob von einem Verbraucher oder einem Unternehmer eingekauft wird?
Und die Entscheidung fällt mit der Nutzung des Kaufguts und der Ablage der Rechnung:
a) im privaten Ordner als Kaufnachweis (für Garantie und Gewährleistung) und Nachweis der Eigentümerschaft oder
b) im Steuerordner zum Abzug der Vorsteuer und als Nachweis einer betrieblichen Ausgabe (+ Erweiterung des Betriebsvermögens).

Wenn vor oder während dem Kaufakt (lokal oder online) eine Vorstellung als Unternehmer nötig ist, in welcher Form weist man sich als Unternehmer aus?
Muss dem Verkäufer vorab aus eigener Initiative ausdrücklich Firmenname, Adresse und USt-ID mitgeteilt werden?

Oder muss der Verkäufer nicht über den Status des Käufers informiert werden, da erst die spätere Verwendung des Kaufguts über die Rolle des Käufers entscheidet: Verbraucher, wenn nicht gewerblich genutzt oder Unternehmer, wenn gewerblich oder von beruflich Selbständigem genutzt?

------------
Zusatzfrage
------------
Kann der Verkäufer dem Käufer nach dem Verkauf unterstellen, sich mutmaßlich Verbraucherrechte erschlichen zu haben, wenn er sich diesem gegenüber erst nach dem Kaufakt mit der Bitte um eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer als Unternehmer zu erkennen gibt, und mit einer Abmahnung wg. dieser verpassten bzw. verspäteten Vorstellung drohen?

(Dieser Beitrag wurde von Martin Fischer am 10. Jun 2019, 21:47 geändert)
X

Kaufvorgang - Käufer als Verbraucher oder Unternehmer erkennbar machen?

Martin Fischer
Beiträge gesamt: 12779

11. Jun 2019, 19:43
Beitrag # 2 von 2
Beitrag ID: #570668
Bewertung:
(22612 mal gelesen)
URL zum Beitrag
Beitrag als Lesezeichen
Die Angelegenheit hat sich inzwischen in zweierlei Hinsicht erledigt:

1. Laut Auskunft einer Rechtschutzversicherung ist es tatsächlich so, dass ein Unternehmer sich dem Verkäufer gegenüber als solcher zu erkennen zu geben hat. Verweis auf § 242 BGB:

Zitat § 242 Leistung nach Treu und Glauben
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Denn das sei ja ein Informationsvorsprung, den der Käufer gegenüber dem Verkäufer habe. Für den Verkäufer mache es einen Unterschied, ob er an einen Verbraucher oder an einen Unternehmer verkaufe. Deswegen sei diese Information für ihn wichtig.

2. Während einem Telefonat mit eBay hat der Mitarbeiter mehrere Verstöße des Verkäufers gegen die Grundsätze und Regeln von eBay festgestellt und ihn anschließend damit konfrontiert.

Inzwischen erhielt ich zu meiner Verwunderung vom Verkäufer die Nachricht, dass eBay meinen Bewertungstext »freundlicherweise« beseitigt habe.

Diese Welt ist meine Welt ...
Aber jetzt ist wenigstens wieder Ruhe im Karton. Smile


als Antwort auf: [#570658]