Wenn ich das jetzt auf die Schnelle richtig verstehe, ist dass doch dann wohl ein ziemliches Scheunentor in der Kindersicherung. Alles was laut Vorgaben verboten ist, einfach in eine Automatoraktion packen und es geht doch...?
Oder ist der Automator selber doch wieder gesperrt?
als Antwort auf: [#453327]