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Kunden aus alter Firma bei neuer Selbständigkeit

Kai Rübsamen
Beiträge gesamt: 4679

10. Dez 2005, 15:22
Beitrag # 1 von 5
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Hallo!

Freitag vor einer Woche wurde ich auf unschöne Weise von der Firma zum 31.12. entlassen. Jetzt überlege ich mir ob ich mich selbständig mache. Einige Kunden aus der alten Firma würden gerne ihre Sachen weiter von mir machen lassen.

Wie sieht es hier mit einem Wettbewerbsverbot oder den Nutzungsrechten aus?
Z.B. bei wiederkehrende Broschüren. D.h. das Grundlayout wurde in meiner bisherigen Agentur entweder von mir oder der Grafikerin erstellt und ich würde es jetzt gezwungener Maßen (CI usw.) nachbauen und weiterverwenden.

Es gilt das deutsche Recht.

(Dieser Beitrag wurde von ruebi am 10. Dez 2005, 15:23 geändert)
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Kunden aus alter Firma bei neuer Selbständigkeit

SabineP
Beiträge gesamt: 7586

10. Dez 2005, 19:34
Beitrag # 2 von 5
Beitrag ID: #200130
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Hallo rübi,

>> Wie sieht es hier mit einem Wettbewerbsverbot oder den Nutzungsrechten aus?

Beides hängt unmittelbar damit zusammen was in Deinem Arbeitsvertrag stand.

Unabhängig davon würde ich sagen ...
Wettbewerbsverbot: nein, es sei denn Du bekommst eine Entschädigung bzw. Abfindung
Nutzungsrechte: Die Verwertungsrechte gehen bei Angestellten normalerweise an den Arbeitgeber über.

Wenn Du es genauer wissen möchtest, dann http://www.frag-einen-anwalt.de

Dort bekommst Du recht preiswert Auskunft von einem Anwalt.

Gruß Sabine


als Antwort auf: [#200114]
(Dieser Beitrag wurde von SabineP am 10. Dez 2005, 19:46 geändert)

Kunden aus alter Firma bei neuer Selbständigkeit

Kai Rübsamen
Beiträge gesamt: 4679

10. Dez 2005, 20:14
Beitrag # 3 von 5
Beitrag ID: #200132
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Hallo Sabine!

Danke für deine Antwort.
In meinem Arbeitsvertrag werden diese Punkte nicht erwähnt. Eine Entschädigung oder dergleichen bekomme ich nicht.

Lt. unserer Grafikerin darf man innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden nicht für einen Kunden der Firma arbeiten, sonst könnte man auf Entschädigung verklagt werden. Kann das sein?


als Antwort auf: [#200130]

Kunden aus alter Firma bei neuer Selbständigkeit

SabineP
Beiträge gesamt: 7586

10. Dez 2005, 20:47
Beitrag # 4 von 5
Beitrag ID: #200135
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Hallo rübi,

ich kann Dir das leider nicht sagen.

Es gibt da zahlreiche gesetzliche Bestimmungen,
über die ich als Nichtanwalt keinen Überblick habe.

Wenn Du einen Anwalt fragst,
dann kann er Dir Auskunft geben
über gesetzliche Bestimmungen,
die für Dich vom Vorteil oder Nachteil sind.

Lies mal hier nach, vielleicht ist dieses Beispiel auch für Dich zum Teil zutreffend:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=7745

Ich würde Dir aber trotzdem raten unbedingt einen Anwalt zu fragen.
"Der Teufel steckt ja immer im Detail" sagt ein altes Sprichwort.

Gruß Sabine


als Antwort auf: [#200132]

Kunden aus alter Firma bei neuer Selbständigkeit

Kai Rübsamen
Beiträge gesamt: 4679

11. Dez 2005, 13:13
Beitrag # 5 von 5
Beitrag ID: #200157
Bewertung:
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das mach ich. danke und einen schönen Sonntag.


als Antwort auf: [#200135]
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