Hallo rübi,
>> Wie sieht es hier mit einem Wettbewerbsverbot oder den Nutzungsrechten aus?
Beides hängt unmittelbar damit zusammen was in Deinem Arbeitsvertrag stand.
Unabhängig davon würde ich sagen ...
Wettbewerbsverbot: nein, es sei denn Du bekommst eine Entschädigung bzw. Abfindung
Nutzungsrechte: Die Verwertungsrechte gehen bei Angestellten normalerweise an den Arbeitgeber über.
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Gruß Sabine