Hi,
ich geh mal von Dt. aus, wie Dirk schon sagt und in der entsprechenden Berufgruppe und im 1. Lehrjahr kann es sein das diese Vorgehensweise gerechtfertigt ist.
Ansonsten muß es in der Firma einen Ausbilder geben welcher (in Dt.) von der IHK, nach Abschluß eines Testes, dementsprechend befugt ist Lehrlinge auszubilden.
Dieser Mensch sollte es wissen!
Hier mal ein Link für Ausbilder:
http://www.suhl.ihk24.de/..._Ausbilder/index.jsp Es geht alles soweit gut, bis sich jemand an entsprechender Stelle beschwert.
Sollte es sich rausstellen das die Firma im Unrecht ist, dann kann es unter Umständen zur Folge haben, das die Erlaubnis zur Ausbildung von der IHK entzogen wird.
Aber, wo kein Kläger - auch keine Richter.
Der Aufgabenbereich eines Azubi kann natürlich ausgedeht werden, nun kommt es noch darauf an wie die Aufgaben zeitlich eingeteilt sind.
Hierzu sollte sowas auch in einem Ausbildungsvertrag geregelt sein um sich als Arbeitgeber abzusichern.
Staubsaugen, abwaschen usw. sollte nicht die Ausbildungszeit am Tag überschreiten. ;-)
Noch ein Tipp, bei der örtlichen IHK gibt es eine Rechtsabteilung, welche kostenlose Auskunft über solche Dinge gibt. Vorraussetzung, Beiträge wurden gezahlt. ;-)
Hoffe es hilft weiter.
Gruß Sven