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Mehrwertsteuerabrechnung 7 und 19 %

satzbauer
Beiträge gesamt: 136

23. Jan 2011, 18:34
Beitrag # 1 von 11
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Guten Abend,
ich habe eine Frage zum Thema Mehrwertsteuer:

Die Online-Druckerei verlangt pauschal 19 % - das kann ich nicht ändern.
Ich kann dem Kunden aber nur 7 % berechnen weil es ein ermäßigtes Produkt ist.

Bleibe ich auf den 12 % Differenz sitzen oder rechnet sich das mit meiner Vorsteuer wieder auf?

Kann mir ein Buchhaltungsfachmann von euch da eine verbindliche Auskunft geben?

Dankeschön und schönen Gruß
Satzbauer
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Mehrwertsteuerabrechnung 7 und 19 %

SabineP
Beiträge gesamt: 7586

23. Jan 2011, 19:26
Beitrag # 2 von 11
Beitrag ID: #462669
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>> weil es ein ermäßigtes Produkt ist.

welches Produkt?


als Antwort auf: [#462666]

Mehrwertsteuerabrechnung 7 und 19 %

satzbauer
Beiträge gesamt: 136

24. Jan 2011, 07:36
Beitrag # 3 von 11
Beitrag ID: #462692
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Hallo Sabine,
Druckerzeugnisse die nicht überwiegend der Werbung dienen (und dazu zählt auch dieses Produkt) werden in Deutschland mit 7 % besteuert. Das ist nicht die Frage. Die Frage ist, wie es sich mit der Differenz verhält die daraus entsteht dass ich zwar 19 bezahlen aber nur 7 in Rechnung stellen kann.


als Antwort auf: [#462669]

Mehrwertsteuerabrechnung 7 und 19 %

kurtnau
Beiträge gesamt: 2170

24. Jan 2011, 07:52
Beitrag # 4 von 11
Beitrag ID: #462693
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hallo satzbauer,

du kannst die 19% bei deiner USt. meldung angeben. du must allerdings für die 12 % unterschied aber in vorleistung gehen.


kurt


als Antwort auf: [#462692]

Mehrwertsteuerabrechnung 7 und 19 %

satzbauer
Beiträge gesamt: 136

24. Jan 2011, 08:02
Beitrag # 5 von 11
Beitrag ID: #462695
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Hallo Kurt,
ja, schon klar aber zahle ich unter dem Strich drauf oder ist die Sache für mich am Ende ergebnisneutral?


als Antwort auf: [#462693]

Mehrwertsteuerabrechnung 7 und 19 %

SabineP
Beiträge gesamt: 7586

24. Jan 2011, 09:37
Beitrag # 6 von 11
Beitrag ID: #462703
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Hallo Satzbauer,

Du solltest einen Brutto-Verkaufspreis für die Bücher wählen, der Deine Ausgaben und Aufwendungen deckt.
Ansonnsten macht es ja keinen Sinn die Bücher zu verkaufen.


als Antwort auf: [#462695]
(Dieser Beitrag wurde von SabineP am 24. Jan 2011, 09:44 geändert)

Mehrwertsteuerabrechnung 7 und 19 %

satzbauer
Beiträge gesamt: 136

24. Jan 2011, 09:46
Beitrag # 7 von 11
Beitrag ID: #462704
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Hallo Sabine,
danke aber das bringt mir nichts. Es geht hier nur um die Verrechnung der MwSt. und ob diese für mich aufkommensneutral ist oder nicht. Thats the question!


als Antwort auf: [#462703]

Mehrwertsteuerabrechnung 7 und 19 %

SabineP
Beiträge gesamt: 7586

24. Jan 2011, 09:51
Beitrag # 8 von 11
Beitrag ID: #462705
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Wenn Du 100%ig sicher gehen möchtest, dann frage das für Dich zuständige Finanzamt.
Sie sind zur Auskunft verpflichtet.

Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt nicht pauschal für Bucher, sondern für:
c) die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten,
die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__12.html

Wenn das auf Dich nicht zutrifft, dann kann eine Steuernachzahlung später mal teuer werden.


als Antwort auf: [#462704]
(Dieser Beitrag wurde von SabineP am 24. Jan 2011, 09:59 geändert)

Mehrwertsteuerabrechnung 7 und 19 %

satzbauer
Beiträge gesamt: 136

24. Jan 2011, 10:13
Beitrag # 9 von 11
Beitrag ID: #462706
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Du hast recht dass die Übertragung von Rechten (z. B. grafische Entwürfe, Softwareprogrammierung) AUCH mit 7 % zu versteuern ist.

Du hast recht, dass eine falsche Einschätzung teuer wird. Deswegen legt man die "Zweifelsfälle" dem dafür zuständigen Sonderfinanzamt im Saarland vor.

Du hast nicht recht weil Bücher bzw. Druckerzeugnisse IMMER mit 7 % zu besteuern sind sofern diese nicht ÜBERWIEGEND für Werbezwecke hergestellt wurden. Oft wird z. B. für Festschriften auch 19 % MwSt. berechnet obwohl diese definitiv mit 7 % abzurechnen sind - trotz haufenweiser Werbung. Das ist nicht unwichtig zu wissen denn bei 7 % erhält der Endkunde einen deutlich besseren Gesamtpreis und das ist für unsereins ein klarer Wettbewerbsvorteil. Die 7 % gelten übrigens auch für lose Blätter (z. B. amtliche Verordnungen).

Meine Frage ist jetzt auch geklärt weil soeben in einem anderen Forum meine Frage beantwortet wurde.

Diese lautet: ich bezahle zwar 19 % MwSt. und verrechne dem Kunden nur 7 %, da ich meine Vorsteuer aber abziehen kann ist das egal bzw. ist die Sache für mich aufkommensneutral.

Wennst noch Fragen hast zu Steuer und Buchhaltung - gerne :-)
Ich bin gerade dabei, fortgeschrittener Laie auf dem Gebiet zu werden ...


als Antwort auf: [#462705]

Mehrwertsteuerabrechnung 7 und 19 %

kurtnau
Beiträge gesamt: 2170

24. Jan 2011, 10:34
Beitrag # 10 von 11
Beitrag ID: #462708
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hallo satzbauer,

wie ich schon in meinem ersten beitrag schrieb, muß du für die differenz in vorleistung gehen.

das heißt: du bezahlst erst mal die 19%, bekommst die auch bei der nächsten USt.-Voranmeldung zurück. deinem kunden berechnest du 7%, die du dann bei bezahlung durch den kunden bekommst. für die zeit zwischen bezahlung und USt. Voranmeldung gehst du mit den 12% in vorleistung.

das heißt: außer deiner vorleistung ist es für dich ergebnisneutral. aber vorsicht: das finanzamt prüft genau, ob das produkt mit 7% USt. berechnet werden darf. stellt sich heraus, dass dies nicht der fall ist, mußt du die differenz bezahlen.

bezüglich wettbewerbsvorteil: ist der kunde ein gewerblicher kunde ist es für ihn egal ob 7 oder 19%. nur wenn man direkt an einen endkunden liefert, der nicht vorsteuerabzugsberechtige ist, kommt dies zum tragen.

kurt


als Antwort auf: [#462706]

Mehrwertsteuerabrechnung 7 und 19 %

satzbauer
Beiträge gesamt: 136

24. Jan 2011, 10:39
Beitrag # 11 von 11
Beitrag ID: #462709
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Hallo Kurt,

danke nochmal für deine Ausführungen. Du hast natürlich recht das einen gewerblichen Kunden der Bruttobetrag nicht juckt. Aber speziell für die ganzen Vereine etc. die keine Vorsteuer abziehen können und meistens knapp bei Kasse sind ist es nicht unwichtig, ob man 7 oder 19 % verlangt. Das meinte ich.

Finanzamt: da, hast du natürlich auch recht. Das sollte man schon vorher wissen. Aber wie gesagt gibt es ein Sonderfinanzamt (dessen Adresse ich eben nicht zur Hand habe) wo man vorab prüfen lassen kann. Dem muss sich auch das örtliche Finanzamt beugen. Und die haben zumindest bei mir vor Ort - NULL AHNUNG - in Sachen Mehrwertsteuer bei Drucksachen.

Schönen Gruß
Josef


als Antwort auf: [#462708]
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