hallo satzbauer,
wie ich schon in meinem ersten beitrag schrieb, muß du für die differenz in vorleistung gehen.
das heißt: du bezahlst erst mal die 19%, bekommst die auch bei der nächsten USt.-Voranmeldung zurück. deinem kunden berechnest du 7%, die du dann bei bezahlung durch den kunden bekommst. für die zeit zwischen bezahlung und USt. Voranmeldung gehst du mit den 12% in vorleistung.
das heißt: außer deiner vorleistung ist es für dich ergebnisneutral. aber vorsicht: das finanzamt prüft genau, ob das produkt mit 7% USt. berechnet werden darf. stellt sich heraus, dass dies nicht der fall ist, mußt du die differenz bezahlen.
bezüglich wettbewerbsvorteil: ist der kunde ein gewerblicher kunde ist es für ihn egal ob 7 oder 19%. nur wenn man direkt an einen endkunden liefert, der nicht vorsteuerabzugsberechtige ist, kommt dies zum tragen.
kurt
als Antwort auf: [#462706]