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Miete, Ausleihe von Geräten

TedBundy
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29. Jan 2007, 16:24
Beitrag # 1 von 5
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Hi zusammen

Ich habe vor 4 Monaten von einem Musikgeschäft einen Verstärker zum testen ausgeliehen (gratis).
Ich wollte ihn jedoch nicht kaufen, habe ihn jedoch auch nicht zurückgebracht (jaja Stress :D). Ich sehe meine Schuld ein und der Händler will nun (verständlicherweise) Miete für die Zeit.
Wieviel darf er verlangen? Ich bin keinen Vertrag mit ihm eingegangen, sondern sagte nur ich würde ihn testen.

Besten Dank im Voraus für die Antworten

Mfg ted
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Miete, Ausleihe von Geräten

Kay_96052
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30. Jan 2007, 12:55
Beitrag # 2 von 5
Beitrag ID: #273353
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sieht nach Verhandlungssache aus...


als Antwort auf: [#273232]

Miete, Ausleihe von Geräten

TedBundy
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30. Jan 2007, 16:27
Beitrag # 3 von 5
Beitrag ID: #273402
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danke für die antwort!
kann er überhaupt was verlangen? er hat sich ja auch nie gemeldet?

mfg ted


als Antwort auf: [#273353]

Miete, Ausleihe von Geräten

Freeday
Beiträge gesamt: 5712

30. Jan 2007, 17:14
Beitrag # 4 von 5
Beitrag ID: #273409
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naja also ehrlich gesagt: nach 4 monaten wirst du
wohl hoffentlich selbst merken dass hier eine finan-
zielle entschädigung mehr als angebracht ist.

ich an stelle des musikgeschäfts hätte mich nach
spätestens einer woche gemeldet und alsdann den
verstärker schlicht und einfach als gestohlen ge-
meldet. nochmals: 4 monate sind heftig!

nimm einfach als beispiel eine probefahrt mit einem
mietwagen: wenn du eine proberunde drehst und
nach 4 monaten zurückkommst... der garagist wird
dich teeren und federn... und für die zeit zur kas-
se bitten.

gruss
stefan


als Antwort auf: [#273232]
(Dieser Beitrag wurde von Freeday am 30. Jan 2007, 17:15 geändert)

Miete, Ausleihe von Geräten

Be.eM
Beiträge gesamt: 3313

30. Jan 2007, 17:43
Beitrag # 5 von 5
Beitrag ID: #273418
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Antwort auf [ TedBundy ] danke für die antwort!
kann er überhaupt was verlangen? er hat sich ja auch nie gemeldet?


Er hat sich nie gemeldet? Nachdem er so nett war, und seine Ware verleiht, muss er der auch noch hinterherlaufen? Klasse Einstellung...

Hier, ein Beispiel für Abnutzungsberechnung:

http://www.musikalienhandel.de/...e_rueckgaberecht.php

Wobei die exakten Kosten der Händler festlegt.

Bernd


als Antwort auf: [#273402]
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