Hallo Hans-Peter,
zum Grünen Punkt:
Die Darstellung des "Grünen Punktes" finden man im Internet
http://www.gruener-punkt.de -> Lizenznehmer-Service->Download des Logos.
Die kleinste Wiedergabe des "Grünen Punktes" darf im Durchmesser 6 mm nicht unterschreiten. Nach oben hin ist alles offen.
zu den Nennschriftgrößen:
Die Fertigpackungsverordnung sagt unter §20:
Nennfüllgröße in g oder ml:
5 bis 50 = SG 2 mm
mehr als 50 bis 200 = SG 3 mm
mehr als 200 bis 1000 = SG 4 mm
mehr als 1000 = SG 6 mm.
Das Ganze kannst Du hier nachlesen (Dritter Abschnitt):
http://bundesrecht.juris.de/...ckv_1981/inhalt.html Ich hoffe Dir damit geholfen zu haben,
Gruß Friedhelm
<Typografix>