[GastForen Job Büro, Existenzgründung, Recht ... Nebengewerbe - was wenn kein Umsatz kommt?

  • Suche
  • Hilfe
  • Lesezeichen
  • Benutzerliste
Themen
Beiträge
Moderatoren
Letzter Beitrag

Nebengewerbe - was wenn kein Umsatz kommt?

mirco_osx
Beiträge gesamt: 145

24. Okt 2006, 11:17
Beitrag # 1 von 3
Bewertung:
(10490 mal gelesen)
URL zum Beitrag
Beitrag als Lesezeichen
hi,
ich möchte gerne ein Nebengewerbe im Bereich "Internet- und Printwerbung" anmelden.
Was habe ich zu befürchten wenn kein Umsatz kommt und ich das Gewerbe abmelden muß?
Was sollte ich bei der Steuererklärung unbeding beachten wenn kein Umsatz war, so das das Finanzamt mir auch glaubt das ich nix verdient habe?
Gibt es eine zeitliche Grenze wann es ratsam ist im o.g. Fall das Gewerbe abzumelden und nicht auf Aufträge zu spekulieren?
Ich frage weil ein Bekannter auch mal ein Nebengewerbe hatte aber dann doch keine Zeit hatte sich um Aufträge zu kümmern, da seine frau plötzlich unbeding mehr zeit mit IHM verbringen wollte. Er hatte es aber erst nach ca. 14 Monaten abgemeldet und musste saftige Steuern nachzahlen obwohl er in der Steuererklärung angegeben hatte keinen Umsatz gemacht zu haben.

Vielen Dank im Vorraus :)
X

Nebengewerbe - was wenn kein Umsatz kommt?

Be.eM
Beiträge gesamt: 3352

24. Okt 2006, 13:11
Beitrag # 2 von 3
Beitrag ID: #258242
Bewertung:
(10477 mal gelesen)
URL zum Beitrag
Beitrag als Lesezeichen
Antwort auf [ mirco_osx ] Er hatte es aber erst nach ca. 14 Monaten abgemeldet und musste saftige Steuern nachzahlen obwohl er in der Steuererklärung angegeben hatte keinen Umsatz gemacht zu haben.


Hallo Mirco,

genaue Zeiträume kann ich dir nicht nennen. Die Grundlage für solche Entscheidungen ist dann die Einschätzung des Finanzamtes, ob da jemand zum Steuernsparen sein Hobby als "Gewerbe" angemeldet hat. Falls dies angesichts der Fakten anzunehmen ist (nur Kosten/MwSt. abgesetzt, aber keine Einnahmen), ist eine Steuernachzahlung logisch.

Wichtig für das FA ist die tatsächlich nachweisbare Absicht der Gewinnerzielung. Wenn das über längere Zeiträume ausbleibt (und auch keine entsprechenden Bestrebungen sichtbar sind), dann passiert eben oben genanntes Malheur.

Bernd


als Antwort auf: [#258187]

Nebengewerbe - was wenn kein Umsatz kommt?

U_Kohnle
Beiträge gesamt: 421

26. Okt 2006, 15:22
Beitrag # 3 von 3
Beitrag ID: #258739
Bewertung:
(10450 mal gelesen)
URL zum Beitrag
Beitrag als Lesezeichen
Wichtig für das FA ist die tatsächlich nachweisbare Absicht der Gewinnerzielung. Wenn das über längere Zeiträume ausbleibt (und auch keine entsprechenden Bestrebungen sichtbar sind), dann passiert eben oben genanntes Malheur.

Hallo,
das möchte ich noch etwas präzisieren. Es reicht nicht die Absicht aus, es müssen auch irgendwann einmal Gewinne erzielt werden! Ich kenne den Fall eines Verlegerkollegen, der mehrere Jahre an Steuern nachzahlen mußte, weil sein Verlag nie einen Gewinn ausgewiesen hatte. Zudem lief praktisch der gesamte Haushalt über die Geschäftskonten, und die Schwiegermutter machte die Bilanzen.


als Antwort auf: [#258242]