Wichtig für das FA ist die tatsächlich nachweisbare Absicht der Gewinnerzielung. Wenn das über längere Zeiträume ausbleibt (und auch keine entsprechenden Bestrebungen sichtbar sind), dann passiert eben oben genanntes Malheur.
Hallo,
das möchte ich noch etwas präzisieren. Es reicht nicht die Absicht aus, es müssen auch irgendwann einmal Gewinne erzielt werden! Ich kenne den Fall eines Verlegerkollegen, der mehrere Jahre an Steuern nachzahlen mußte, weil sein Verlag nie einen Gewinn ausgewiesen hatte. Zudem lief praktisch der gesamte Haushalt über die Geschäftskonten, und die Schwiegermutter machte die Bilanzen.
als Antwort auf: [#258242]