Mir liegt eine Offertenanfrage für ein Logodesign vor.
Mir ist nicht ganz klar, ob die Nutzungsgebühren (berechnet durch die Nutzungsfaktoren) auf den ENTWURF (also Vorarbeit, Vorauswahl), auf die REALISATION/DETAILGESTALTUNG (definitiver Entwurf) oder auf das GESAMTHONORAR (Vorarbeit und definitiver Entwurf) gerechnet wird.
Bin um jede Stellungnahme sehr dankbar.
Yvette