hallo Achtbit
Also, für meinen Geschmack gräbst Du da schon an der richtigen Stelle ;-)
Versuch´s aber auch mal mit diesem Spaten:
1. Entweder wird ein Kontrakt-Proof erstellt, bei dem der Prüfbericht ein komplettes OK ausweist (Weil das Papierweiss gemessen am amtlichen Sollwert "stimmt").
So ein Kontrakt-Proof ist dann in der Praxis allerdings nur sehr bedingt aussagekräftig, wenn der Fortdruck auf Papier produziert wird, dessen Weisspunkt so weit entfernt ist vom amtlichen Soll, dass es dadurch unmöglich wird, die FOGRA-29 (alt) oder -47 (aktuell) Soll-Farborte zu erreichen. Das betrifft ärgerlicherweise die überwiegende Mehrzahl der Papiere des Typ4 oder zumindest eine ganze Menge von diesen...
2. Oder aber es wird auf die Etikette Dudelsack gespielt, indem ein dem Auflagenpapier entnommenes Papierweiss so gut (wie es das jeweilige System erlaubt) im Proof simuliert wird, was aber zur Folge hat, dass der Kontraktproof als solcher eine Prüfung nicht besteht und sich zumindest im Streitfall nicht darauf berufen werden kann.
Mal ganz abgesehen von einer detaillierten Betrachtung dessen, was da tatsächlich geschieht, bei einer jeweiligen Papierweisssimulation im Digiproof (Also die Frage, ob das leichte hauchzarte "Blau-Grau" oder "Grau-Gelb" Lab-Farbwertmässig erfasst in bis zu 8 Druckfarben und mehr separiert jetzt wirklich auf das gesamte Druckbild multipliziert wird und somit etliche Farbtöne zwar nur leicht aber entsprechend verschiebt oder nur in die Stellen des Druckbildes hineingerechnet wird, die "weisser" sind als der simulierte Papierweissfarbton.) Wenn nun auch viele Sujets im Fortdruck einem solchen papier-"weiss"-simulierten Proof sehr nahe kommen können bei Druck auf ungestrichenem Papier mit optischen Aufhellern, ist es doch in vielen Fällen unmöglich mit den Farborten gleichzeitig im "Soll" nach FOGRA47 zu bleiben...
Leider (oder zum Glück ;-)) habe ich keine Messtechnik mit UV-Cut zur Verfügung, so dass meine Schlussfolgerungen möglicherweise nicht ganz up-to-date sind, ich bitte daher ausdrücklich um Korrektur oder Ergänzung...
Und:
Hier theoretisiere ich jetzt (als "Papierfachmann" jedenfalls würde ich verhungern): Da gibt es dann noch den Aspekt, dass ungestrichene RECYCLING-Papiere erfahrungsgemäss und selbsterklärend per se extremen "Schwankungen" unterworfen sind. Nicht unbedingt nur im Papierweiss, sondern in ihrer gesamten Zusammensetzung: Wenn "Müll" der Rohstoff ist, ist jede "Qualitätskontrolle" ein Witz. Selbst wenn die einzelnen Bestandteile einer Papiersorte mengenmässig gleich sind, kann sich durchaus das Farbannhameverhalten im Druck von Charge zu Charge unterschiedlich verhalten. Eine einmal eingerichtete Proofstrecke für solche Papiere ist streng genommen immer nur einmal gültig, wenn überhaupt...
Wir verfahren angesichts dieses immer noch vorhandenen Dilemmas des Soll-Farbort-Papierweiss bei Papiertyp 4 (FOGRA 47) einerseits und dem tatsächlichen Papierweiss bei ungestrichenen Papieren mit optischen Aufhellern dergestalt, das wir standardmässig (leidlich eingerichtet) Kontraktproofen als erklärtes Ziel für den Fortdruck, wobei allerdings im Vorfeld die Problematik des möglicherweise Nichterreichen-Könnens mit der Kundschaft thematisiert wird. Für die meisten Kunden oder deren Grafik ist Farbabweichung zwischen Proof und Druck gerade bei ungestrichenen Papieren auch heute noch so "normal", dass da auch kaum jemand zusammenzuckt bei "Kontraktproof mit eingeschränkter Gültigkeit".
Vielen geht es bei ungestrichener Produktion auch oft nur um einen Eindruck im Vergleich zur gestrichenen Variante. Als "Simulation" einer ungestrichenen Produktionsvariante ist ein Uncoated-Proof in aller Regel aussagekräftig genug, wenn eben auch nicht in jedem Fall tatsächlich "farbverbindlich".
Wird vom Kunden im Vorfeld anspruchsvollere Produktionskontrolle angestrebt, lösen wir das Problem durch das Angebot einer Andruckform auf Auflagenpapier, weil wir im Prinzip nur so eine Vorhersage gesichert reproduzieren können.
besten Gruß,
Ulrich
als Antwort auf: [#459876]