[GastForen Diverses Was sonst nirgends rein passt... Pflichtangaben auf Geschäftspapieren (Schweiz)

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Pflichtangaben auf Geschäftspapieren (Schweiz)

Rodger
Beiträge gesamt: 1323

1. Mär 2007, 09:20
Beitrag # 1 von 14
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Hallo
Gesucht und nichts gefunden - welche Pflichtangaben auf Geschäftspapieren gehören auf einen Briefbogen einer Schweizer Firma? Die Firma wird auch über die Grenzen nach z.B. Deutschland tätig werden. Kann mir jemand da Hilfestellung leisten?
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Pflichtangaben auf Geschäftspapieren (Schweiz)

Dr. Gonzo
Beiträge gesamt: 2999

1. Mär 2007, 10:18
Beitrag # 2 von 14
Beitrag ID: #279157
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hi

an was denkst du denn?
ich kann für meine firma ja auch einen briefbogen machen wo nur ein punk drauf ist. theoretisch. im normalfall dürfte wohl adresse und telefon-nummer + logo sinnmachen.

oder verstehe ich die frage falsch?


als Antwort auf: [#279142]

Pflichtangaben auf Geschäftspapieren (Schweiz)

Freeday
Beiträge gesamt: 5712

1. Mär 2007, 10:31
Beitrag # 3 von 14
Beitrag ID: #279162
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tatsächlich besteht in der schweiz keinerlei pflicht irgend-
welche nummern oder adressen zu publizieren. alle BB die
ich bisher gestaltet haben enthielten das logo und im bes-
ten fall adresse und telefonnummer... vielleicht noch die
mehrwertsteuernummer oder die AGB's auf der rückseite
aber pflicht ist gar nix ;)

ist es nicht herrlich einfach in der schweiz? (in anspielung
auf die mail-impressums-pflicht in deutschland... siehe
thread im "diverses" forum)

gruss
stefan


als Antwort auf: [#279142]

Pflichtangaben auf Geschäftspapieren (Schweiz)

Rodger
Beiträge gesamt: 1323

1. Mär 2007, 10:32
Beitrag # 4 von 14
Beitrag ID: #279163
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Hi Säsch

ich meine solche Plichtangaben wie z.B. HRB-Nummer | Geschäftsführer | Gerichtsstand usw.
Die Briefbögen sollen auch als Rechnungen benutzt werden.

Hi Stefan
Gilt dies auch für den Auslandsverkehr?


als Antwort auf: [#279157]
(Dieser Beitrag wurde von Rodger am 1. Mär 2007, 10:34 geändert)

Pflichtangaben auf Geschäftspapieren (Schweiz)

Dr. Gonzo
Beiträge gesamt: 2999

1. Mär 2007, 11:02
Beitrag # 5 von 14
Beitrag ID: #279174
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Zitat Gilt dies auch für den Auslandsverkehr?

Tja, ich bin ja kein Jurist... Ich kann also nur vermuten.
Ich vermute also mal, dass für Schweizer Unternehmen einfach die (nicht vorhandenen) Schweizer Regeln gelten.
Aber ich lasse mich auch gerne vom Gegenteil überzeugen...


als Antwort auf: [#279163]

Pflichtangaben auf Geschäftspapieren (Schweiz)

Freeday
Beiträge gesamt: 5712

1. Mär 2007, 11:06
Beitrag # 6 von 14
Beitrag ID: #279176
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hello säsch

recht hast du - wir sind ein international tätiges unternehmen
und ich verwalte die CD/CI geschichten. hier ist es so dass
das logo und die adresse drauf ist - fertig. auch im internatio-
nalen verkehr wird dieses briefpapier angewendet.

stell dir vor man müsste für jedes land einen eigenen brief-
bogen drucken. wär zwar schön für uns layouter aber terror
für die armen sekreteusen :)

gruss
stefan


als Antwort auf: [#279174]

Pflichtangaben auf Geschäftspapieren (Schweiz)

perplex
Beiträge gesamt: 125

1. Mär 2007, 11:19
Beitrag # 7 von 14
Beitrag ID: #279186
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Auf Rechnungen muss doch die MwSt-Nummer ersichtlich sein?
Oder liege ich da falsch?

Andreas


als Antwort auf: [#279176]

Pflichtangaben auf Geschäftspapieren (Schweiz)

Rodger
Beiträge gesamt: 1323

1. Mär 2007, 12:50
Beitrag # 8 von 14
Beitrag ID: #279208
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Hallo @ All

Danke für die Antworten -
werde also ein weißes Papier abgeben und dafür richtig absahnen. ;)

Nein - also Logo und Anschrift werde ich draufpacken und damit hat es sich.

Danke noch mal.


als Antwort auf: [#279186]

Pflichtangaben auf Geschäftspapieren (Schweiz)

Markus Preißler
Beiträge gesamt: 10

1. Mär 2007, 12:58
Beitrag # 9 von 14
Beitrag ID: #279210
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Man sollte nicht nur an den Empfänger von Geld denken sondern auch an den Überweiser.

Aus deutscher Sicht wären folgende Punkte interessant (für die wir nichts können, seid froh):
1. SWIFT-/BIC-Code und die IBAN der Bank in der Schweiz
2. Gibt es in der Schweiz eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer?


als Antwort auf: [#279176]

Pflichtangaben auf Geschäftspapieren (Schweiz)

Dr. Gonzo
Beiträge gesamt: 2999

1. Mär 2007, 13:15
Beitrag # 10 von 14
Beitrag ID: #279215
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Zitat Aus deutscher Sicht wären folgende Punkte interessant (für die wir nichts können, seid froh):
1. SWIFT-/BIC-Code und die IBAN der Bank in der Schweiz
2. Gibt es in der Schweiz eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer?

das gehört doch nicht auf einen briefbogen, oder?
meiner meinung nach gehört das (sogar logischerweise) auf eine rechnung...

Zitat 2. Gibt es in der Schweiz eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer?

das wäre dann wohl die MwSt.-Nummer, denke ich?


als Antwort auf: [#279210]

Pflichtangaben auf Geschäftspapieren (Schweiz)

Freeday
Beiträge gesamt: 5712

1. Mär 2007, 13:16
Beitrag # 11 von 14
Beitrag ID: #279216
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wobei ich hier ganz klar rechnungs-papiere von briefpapier trennen
würde. denn es gibt für mich nichts hässlicheres als dezentes brief-
papier mit nur dem logo und unten dann einen schwall von konto-
verbindungen...

wir können es schön machen. machen wirs - und wir verdienen erst
noch gut daran wenn wir 2 sorten machen ;)

gruss
stefan


als Antwort auf: [#279210]

Pflichtangaben auf Geschäftspapieren (Schweiz)

Markus Preißler
Beiträge gesamt: 10

1. Mär 2007, 14:22
Beitrag # 12 von 14
Beitrag ID: #279233
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Antwort auf [ Freeday ] wobei ich hier ganz klar rechnungs-papiere von briefpapier trennen
würde. denn es gibt für mich nichts hässlicheres als dezentes brief-
papier mit nur dem logo und unten dann einen schwall von konto-
verbindungen...

wir können es schön machen. machen wirs - und wir verdienen erst
noch gut daran wenn wir 2 sorten machen ;)]

Da denke ich genau so. Es ist bloß die Frage, will der Kunde das überhaupt bezahlen. Ich möchte mal auf die Beiträge im Office-Forum verweisen. Da muss man ja manchmal überhaupt noch froh sein, einen Briefbogen oder Rechnung drucken zu dürfen.


als Antwort auf: [#279216]

Pflichtangaben auf Geschäftspapieren (Schweiz)

Freeday
Beiträge gesamt: 5712

1. Mär 2007, 14:28
Beitrag # 13 von 14
Beitrag ID: #279238
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Antwort auf [ Markus Preißler ] Es ist bloß die Frage, will der Kunde das überhaupt bezahlen. Ich möchte mal auf die Beiträge im Office-Forum verweisen. Da muss man ja manchmal überhaupt noch froh sein, einen Briefbogen oder Rechnung drucken zu dürfen.


Hier trennen sich sowohl beim "Verkäufer" - also der Druckerei -
als auch beim Auftraggeber die Spreu vom Weizen:

- Kannst Du dem Kunden klarmachen, dass er z.B auf einer Offerte
nicht die Kontoinformationen sehen will nach dem Motto "Hier, jetzt
weisst du auch schon wohin Du dann Dein Geld einzahlen kannst..."?

- Merkt der Kunde, dass es förderlich wäre, die Infos wie Mehrwert-
steuernummer etc. in die Vorlage für den Druck der Rechnung einzu-
binden? (Rechnungen werden ja auf die Vorlagen gedruckt, wieso
nicht einfach eine Fusszeile mit den Infos?). Damit verdienst Du we-
niger da Du nur eine Sorte druckst aber der Kunde ist zufrieden und
du wirst ihn wahrscheinlich wiedersehen ;)

Qualität beginnt bei der Beratung des Kunden!

Gruss
Stefan


als Antwort auf: [#279233]

Pflichtangaben auf Geschäftspapieren (Schweiz)

Markus Preißler
Beiträge gesamt: 10

1. Mär 2007, 15:59
Beitrag # 14 von 14
Beitrag ID: #279268
Bewertung:
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Zitat Zitat 2. Gibt es in der Schweiz eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer?
das wäre dann wohl die MwSt.-Nummer, denke ich?


Die sieht in D so aus:
USt-IdNr. DE 123456789

Dazu haben wir noch eine Steuer-Nummer:
000/111/02707
(Die ersten drei Stellen sind das Bundesland, die nächsten drei zeigen das Finanzamt, dann kommt meine Nummer - genau wie im Knast).

Mit der USt-IdNr. funktioniert das etwa so in D:
http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/006_ust-verguetung/061_ausl_untern/index.html

P.S. Rodger schreibt unter Beitrag 4, das die Briefbögen auch als Rechnung genutzt werden sollen. Das Thema hier geht auch über Pflichtangaben und nicht über Verkauf. Muss Freeday aber trotzdem zustimmen.


als Antwort auf: [#279238]
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