»insbesondere da die Freelancertätigkeit in direktem Wettbewerb mit deiner eigentlichen Tätigkeit steht.«
Moin,
das sehe ich nicht so. Kann – muss aber nicht so sein. Ich arbeite in einem Verlag, wenn ich dann für ein Unternehemen eine CI entwickle ist da überhaupt kein Wettbewerb. Grundsätzlich ist es jedem erlaubt einer Nebentätigkeit nach zu gehen. Diese darf jedoch nicht die Leistung in der Festanstellung beeinträchtigen.
Und was du in deiner Freizeit – die ja dann nicht mehr so frei ist ;-) – anstellst geht deinen Arbeitgeber nichts an!
Ich würde den Arbeitgeber allerdings informieren.
Was nicht geht, und das meint Thomas wohl, dass du deinem Arbeitgeber die Aufträge klaust.
Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass die Geschichte mit Steuerklasse 1 eine sehr frustrierende ist. Für das was da am Ende hängen bleibt sitze ich lieber im Garten und schau in den Himmel ...
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