Zitat Duden von 1973:
»Um den Abbruch einer Rede, das Verschweigen eines Gedankenabschlusses zu bezeichnen, verwendet man statt des Gedankenstriches besser drei Auslassungspunkte. Dies geschieht vor allem dann, wenn in dem selben Satz bereits der Gedankenstrich verwendet wurde. Auch am Schluß des Satzes stehen nur drei Punkte.
Beispiel: Der Horcher an der Wand... Er gab den Takt an: ›Eins-zwei, eins-zwei...‹
Merke: Ein Abkürzungspunkt darf jedoch nicht in die Auslassungspunkte mit einbezogen werden.
Beispiel: in Hofheim a. Ts. ...«
Zitat Ende.
Was man hier nicht sieht: Die Auslassungspunkte sind ein eigenes Satzzeichen (auf dem Mac alt-Punkt, Unicode habe ich leider gerade nicht parat). Diese sind in den guten Satzschriften meistens etwas weiter gesperrt, als wenn man einfach drei Punkte hintereinander eingeben würde.
Analog zur Regel für Fragezeichen und Ausrufezeichen (im Gegensatz zu Punkt und Komma), gilt: Dieses Satzzeichen hat ein wenig Abstand vom vorangehenden Buchstaben. Dies ist aber nicht ein komplettes Leerzeichen sondern etwas weniger (Viertelgeviert? Aber nagelt mich nicht darauf fest...).
Wenn es nicht so drauf ankommt, lasse ich den Abstand weg. Falsch wäre soweit ich weiß ein Leerzeichen.
Eine Ausnahme würde ich machen, wenn in einem Zitat offensichtlich ein ganzer Teil weggelassen würde, so daß nicht ein Halbsatz oder Satz unvollendet stehenbleibt, sondern etwas dazwischen fehlt. D.h. die drei Punkte gehören nicht eindeutig zu vorangegangenen Satzteil. Dann würde ich die drei Punkte zentriert ausgleichen (wie einen Schräg- oder Gedankenstrich), Alternative dazu wären eckige Klammern [..] und drei Punkte. Wenn es nicht so drauf ankommt, könnte man auch Leerzeichen verwenden.
Ebenso würde ich es machen, wenn die Punkte auf ein Komma folgen.
Nach den drei Punkten folgt aber auf jeden Fall immer ein Leerzeichen.
grüsse
Christof
als Antwort auf: [#41036]