> wäre es durchaus Piraterie, wenn er das so gewonnene Script der Allgemeinheit übergibt.
> In jedem Fall braucht es Teus' Genehmigung.
Das verstehe ich nicht.
Wenn jemand für eine Spezialanpassung eines bis dahin freien Skripts bezahlt und diese Spezialanpassung hinterher aus freien Stücken veröffentlicht, weshalb sollte das Piraterie sein?
Und weshalb brauchte es in jedem Fall Teus' Genehmigung?
Immerhin hat er ja eine materielle Entschädigung für die Dienstleistung erhalten und man sollte meinen, dass der Käufer über die Ware im Rahmen der Nutzungsbedingungen frei verfügen können sollte. Und warum sollte in den Nutzungsbedingungen festgehalten sein, dass er das angepasste Skript nicht verschenkt?
Ja, ja, am Ende zählt die AGB, die über die Rechte am geistigen Eigentum entscheidet.
Wir brauchen das nicht vertiefen.
Ist mir jetzt auch schon wieder Wurst.