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[GastForen Diverses Was sonst nirgends rein passt... Copyright

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Copyright

Thobie
Beiträge gesamt: 4040

12. Sep 2006, 19:45
Beitrag # 1 von 18
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Hallo!

Gleich noch eine Frage an die Liste wegen einer Image-Broschüre für
meine Tätigkeit als Grafik-Designer:

Sagen wir, ich habe für einige große Firmen XYZs in Deutschland
verschiedene Print-Medien erstellt. Diese kann ich natürlich einem
potentiellen Kunden oder im Bewerbungsgespräch bei Firmen vorlegen.

Wie sieht es jedoch mit dem Copyright in der Verwendung in einer
eigenen Image-Broschüre aus? (Die Art der Entstehung, allein/Team/
alleine Ausführender in Eigenrege/in Agentur usw. wird vermerkt.
Siehe auch die Arbeitsproben auf meiner Site, wenn es jemand genauer
wissen möchte.)

1) Als Verwendung im Gespräch mit einem potentiellen Kunden in
meinem Büro, dem ich diese mitgebe?
2) Als Werbemassnahme, wenn ich diese Broschüre verschiedenen Firmen
in Hamburg schicke?
3) In Fällen, in denen ich diese Medien nicht allein, sondern in
einem Grafikerteam in einer Agentur erstellt habe?
4) In Fällen, wo eine Rückfrage beim früheren Auftraggeber/Kunden
nicht mehr möglich ist, weil die Zusammenarbeit im Streit oder sogar
mit Rechtsstreitigkeiten vor Gericht endete?

Fragen über Fragen!

Bitte um eingehende Antworten.

Ciao


Thobie


X

Copyright

koder
Beiträge gesamt: 1743

13. Sep 2006, 01:10
Beitrag # 2 von 18
Beitrag ID: #250450
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Hallo Thobie,

kommst du aus Deutschland?

In diesem Fall: "Copyright" gibt es bei uns eigentlich nicht.

Es gibt ein Urheberrecht, das ist aber keineswegs das Gleiche, wie das kommerzieller geprägte Copyright aus den USA.
Dein Urheberrecht mußt du auch nicht anmelden, du besitzt es bereits ab dem Moment der "Schöpfung" deines Werkes. Und du kannst es jederzeit geltend machen, z.B wenn dein Werk durch andere entstellt wird.
Der Unterschied ist, das amerikanische Copyright hat weniger mit der persönlichen Bindung des Schöpfers mit dem Werk zu tun, als mit dem Recht der Vervielfältigung und Vermarktung durch den Rechteinhaber, kurzum: es ist ohne weiteres übertragbar.

die EU werkelt natürlich gerade fleissig an der Entstellung des Urheberrechtes, damit es hier bald genauso aussieht wie in den Staaten.

Zusammengefasst:
Kein Kunde darf den Inhalt, wesentliche Elemente (Bilder, Textpassagen, Logos ...) aus deiner Imagebroschüre für eigene Zwecke weiterverwenden, kopieren, entstellen oder Ähnliches damit anstellen. Solange du nachweisen kannst, daß es von dir/deinen Mitarbeitern erstellt wurde. Dieses Recht mußt du nicht anmelden und selbst ein Vermerk darüber auf dem Werk selbst ist überflüssig.


als Antwort auf: [#250414]
(Dieser Beitrag wurde von koder am 13. Sep 2006, 01:17 geändert)

Copyright

Be.eM
Beiträge gesamt: 3342

13. Sep 2006, 10:51
Beitrag # 3 von 18
Beitrag ID: #250479
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Antwort auf [ koder ] Kein Kunde darf den Inhalt, wesentliche Elemente (Bilder, Textpassagen, Logos ...) aus deiner Imagebroschüre für eigene Zwecke weiterverwenden, kopieren, entstellen oder Ähnliches damit anstellen. Solange du nachweisen kannst, daß es von dir/deinen Mitarbeitern erstellt wurde. Dieses Recht mußt du nicht anmelden und selbst ein Vermerk darüber auf dem Werk selbst ist überflüssig.


Hallo Koder,

ich glaube, die Frage war eine andere: Darf Thobie die Bilder, die er für Kunden erstellt hat, auch für eigene Werbezwecke publizieren? Antwort: Sowas nennt sich dann Nutzungsrecht, und ist eine Frage der Vereinbarung. Man überträgt dem Kunden ja nicht das Urheberrecht (weil unmöglich), sondern Nutzungsrechte. Wenn diese exklusiv sind, dann kann alleine der Kunde entscheiden, ob Thobie das darf. Ansonsten... nachfragen und bestätigen lassen.

Bernd


als Antwort auf: [#250450]

Re: Copyright

Thobie
Beiträge gesamt: 4040

13. Sep 2006, 12:04
Beitrag # 4 von 18
Beitrag ID: #250499
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Hallo, Bernd,

das ist das Problem. Bei Arbeiten, die ich in Eigenregie und in
meinem Büro gestaltet habe, ist mir das klar. Wie aber sieht es mit
Arbeiten aus, die ich als freier Mitarbeiter in einem Verlag oder
einer Agentur gestaltet habe? Und wie sieht es aus mit einer solchen
Arbeit, wenn ich den Verleger nicht fragen kann, weil die Beendigung
der Zusammenarbeit wegen einer von ihm nicht mehr bezahlten Rechnung,
die noch offen stand, über Rechtsanwälte ging? Der wird mir was
husten, wenn ich ihn anrufe und danach Frage. Einerseits ist er
verantwortlich im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P.), andererseits
stehe ich als Grafiker im Impressum.

Die Frage andersherum gestellt: Was kann mir im schlimmsten Falle
passieren, wenn ich diese Arbeitsproben dennoch in der Image-
Broschüre "veröffentliche"? Denn ich zeige sie ja auch meinen Kunden
oder bei einer Bewerbung in meiner Bewerbungsmappe, auch wenn ich da
noch ein paar Sätze dazu sage. Außerdem stehen sie auf meiner
Website, womit sie ja auch generell "publiziert" sind.

Übrigens, bei meiner freien Mitarbeit bei Firmen, Verlagen oder
Agenturen wurde in den wenigsten Fällen über die Urheber- oder
Nutzungsrechte gesprochen, die mir natürlich ein Begriff sind.
Geschweige denn, etwas schriftlich vereinbart.

Haben wir hier keine Rechtsanwälte im Forum :-)?

Grüße


Thobie




als Antwort auf: [#250479]

Re: Copyright

Be.eM
Beiträge gesamt: 3342

13. Sep 2006, 12:30
Beitrag # 5 von 18
Beitrag ID: #250509
Bewertung:
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Antwort auf [ Thobie ] Wie aber sieht es mit Arbeiten aus, die ich als freier Mitarbeiter in einem Verlag oder einer Agentur gestaltet habe?


Bei Sachen, die du als freier Mitarbeiter gestaltet hast, liegen normalerweise alle Rechte beim Auftraggeber, wie das bei Angestellten auch ist. Bei Selbständigen ist es Sache der vertraglichen Vereinbarung.



Antwort auf [ Thobie ] Und wie sieht es aus mit einer solchen Arbeit, wenn ich den Verleger nicht fragen kann, weil die Beendigung der Zusammenarbeit wegen einer von ihm nicht mehr bezahlten Rechnung, die noch offen stand, über Rechtsanwälte ging? Der wird mir was
husten, wenn ich ihn anrufe und danach Frage.


Die "Warum"-Details will niemand wissen. Ich würde darauf verzichten, solche Arbeiten außerhalb deiner unmittelbaren Kontrolle (also z.B. per PDF-Download) vorzuzeigen... es könnte ja jemand auf die Idee kommen, den Auftraggeber nach deiner Zusammenarbeit zu fragen.

Antwort auf [ Thobie ] Die Frage andersherum gestellt: Was kann mir im schlimmsten Falle
passieren, wenn ich diese Arbeitsproben dennoch in der Image-Broschüre "veröffentliche"?


Dass du für die unberechtigte Nutzung Lizenzgebühren und Anwaltskosten zahlen musst?

Antwort auf [ Thobie ] Denn ich zeige sie ja auch meinen Kunden oder bei einer Bewerbung in meiner Bewerbungsmappe, auch wenn ich da noch ein paar Sätze dazu sage. Außerdem stehen sie auf meiner Website, womit sie ja auch generell "publiziert" sind.


Während ich ersteres für unbedenklich halte, ist zweiteres höchst riskant. Würde ich nicht tun.


Antwort auf [ Thobie ] Übrigens, bei meiner freien Mitarbeit bei Firmen, Verlagen oder Agenturen wurde in den wenigsten Fällen über die Urheber- oder Nutzungsrechte gesprochen, die mir natürlich ein Begriff sind. Geschweige denn, etwas schriftlich vereinbart.


Ist logisch, weil im Fall freier Mitarbeit die Rechte sowieso beim Auftraggeber liegen. Schlechte Karten.

Antwort auf [ Thobie ] Haben wir hier keine Rechtsanwälte im Forum :-)?


Also, ich bin schon mal keiner, deshalb alle Aussagen mit Vorbehalt des völligen Blödsinns ;-)

Bernd


als Antwort auf: [#250499]
(Dieser Beitrag wurde von Be.eM am 13. Sep 2006, 12:32 geändert)

Re: Copyright

Thobie
Beiträge gesamt: 4040

13. Sep 2006, 12:51
Beitrag # 6 von 18
Beitrag ID: #250517
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Hallo, Bernd,

danke für Antwort.

> Während ich ersteres für unbedenklich halte, ist zweiteres höchst
> riskant. Würde ich nicht tun.

Das macht aber jeder, ob er nun Web- oder Grafik-Designer ist. Schau
Dich mal um auf den beruflichen Websites.

Grüße


Thobie


als Antwort auf: [#250509]

Re: Copyright

Be.eM
Beiträge gesamt: 3342

13. Sep 2006, 14:15
Beitrag # 7 von 18
Beitrag ID: #250553
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Antwort auf [ Thobie ] Das macht aber jeder, ob er nun Web- oder Grafik-Designer ist. Schau
Dich mal um auf den beruflichen Websites.


Erstens ist die Aussage "das macht aber jeder" in keiner Weise ein Hinweis auf Legitimität desselben, zweitens schützt es im Zweifelsfalle nicht vor den Folgen, und drittens weißt du NICHT, ob diese Websites nicht evtl. doch mit der Erlaubnis der Kunden so angelegt wurden. Raubkopierte Software einsetzen tun auch ziemlich viele, ich würde aber deshalb nicht auf den Gedanken kommen, dass es legal ist... oder?

Abgesehen davon haben's Webdesigner leicht... die setzen einfach einen Link auf die Seite Ihrer Kunden, und schon ist alles in Butter. Sie verwenden aber NICHT fremdes Eigentum auf ihren Seiten.

Bernd


als Antwort auf: [#250517]

Re: Copyright

Thobie
Beiträge gesamt: 4040

13. Sep 2006, 15:17
Beitrag # 8 von 18
Beitrag ID: #250576
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Hallo, zusammen,

ich sehe schon, das ist ein zu spezielles Thema. Nach einem Gespräch
mit einem Kollegen und meinem Rechtsanwalt bin ich jetzt der Ansicht,
dass ich gegen eine gebührenpflichtige Beratung bei einem
Rechtsanwalt für Medienrecht nicht umhin komme. Das ist vermutlich
eine rein rechtliche Frage. Mein Rechtsanwalt hatte auch keine
passende Auskunft parat. Und bevor ich mir Abmahnungen über einige
zig-tausend Euro Streitwert ins Haus hole … Ich halte Euch auf dem
Laufenden, was ich an Antworten bekommen habe.

Ciao


Thobie


als Antwort auf: [#250553]

Re: Copyright

koder
Beiträge gesamt: 1743

13. Sep 2006, 15:26
Beitrag # 9 von 18
Beitrag ID: #250581
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Hallo Thobie,

wenn du als freier Mitarbeiter für eine Firma tätig wirst, dann könntest du solche eingeschränkten Nutzungsrechte (zur Präsentation, Bewerbung etc.) mit der Firma vereinbaren, oder irgendwo in kleingedruckt auf Angebot/Rechnung setzen.


als Antwort auf: [#250517]

Re: Copyright

Thobie
Beiträge gesamt: 4040

13. Sep 2006, 15:50
Beitrag # 10 von 18
Beitrag ID: #250593
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> wenn du als freier Mitarbeiter für eine Firma tätig wirst, dann
> könntest du solche eingeschränkten Nutzungsrechte (zur
> Präsentation, Bewerbung etc.) mit der Firma vereinbaren, oder
> irgendwo in kleingedruckt auf Angebot/Rechnung setzen.

Hallo, Koder,

ja, da hast Du Recht, ich könnte das in meine AGBs mit aufnehmen,
dass ich Arbeitsproben etc. für Werbezwecke verwenden kann. Die AGBs
gehen bei Angebotserstellung, Auftragsbestätigung und
Rechnungsstellung an den Kunden. Also wäre er informiert. Das werde
ich auf alle Fälle noch machen.

Leider geht das aber nicht mehr nachträglich. Und das geht schon gar
nicht, wenn ich den früheren Kunden nicht mehr anrufen oder bei ihm
anfragen kann, weil der gleich wieder auflegen würde … (Übrigens, ER
hat sich mit dem Spruch: "Da haben Sie diesen Monat aber viel
verdient!" geweigert und meine Rechnung nicht bezahlt! … Leute
gibt's!) :-(

Thobie


als Antwort auf: [#250581]

Re: Copyright

koder
Beiträge gesamt: 1743

13. Sep 2006, 17:39
Beitrag # 11 von 18
Beitrag ID: #250646
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Hallo Thobie,

naja, wenn's so ein übler Kunde ist, dann könntest du warten, bis dieser gegen dein Urheberrecht verstößt und evtl. dein geliefertes Produkt oder Elemente daraus verändert und weiterverwendet.
Es würde theoretisch z.B schon reichen, wenn der Kunde aus deinem Hochformat ein Querformat macht. Soetwas kann erfolgversprechend eingeklagt werden. Im Fall von Freelance-Arbeiten wär ich mir da allerdings nicht so sicher... Rechtsanwalt fragen.

P.S: Auf alle Fälle kann ich für die Handhabung solcher Sachen das Buch "Making of" von Ralf Turtschi (ISBN: 3721205391) empfehlen. Das enthält nicht nur Arbeitsproben seiner Agentur, sondern auch Details zur Auftragsabwicklung und viele Ratschläge, wie man seine AGBs verfasst etc. Ist leider nicht ganz billig.


als Antwort auf: [#250593]
(Dieser Beitrag wurde von koder am 13. Sep 2006, 17:43 geändert)

Re: Copyright

Thobie
Beiträge gesamt: 4040

13. Sep 2006, 18:18
Beitrag # 12 von 18
Beitrag ID: #250657
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Hallo, zusammen,

da Ihr bei meiner Frage so zahlreich geantwortet habt, will ich doch
mal das Ergebnis meiner Anfrage posten. Vermutlich war für die
anderen im Forum die Frage doch zu speziell …

Ich habe in Hamburg einen Rechtsanwalt für Medienrecht gefunden, der
mir eine kurz Antwort auf meine spezielle Frage gegeben hat. Ich habe
mir mal die URL gemerkt:

http://www.unverzagtvonhave.com/

und werde sicherlich das eine oder andere Mal auf ihn zurückkommen,
wenn es spezielle Fragen gibt. Auch, wenn es mich Gebühren kostet.


Ich bin von drei Situationen ausgegangen:

1) Selbständiger Grafik-Designer. Kunde erteilt Auftrag. Ich
gestalte, lasse drucken, liefere ab. Kunde bezahlt.

2) Ich bin als freier Mitarbeiter für eine Firma/Verlag/Agentur
tätig, im Büro der Firma oder in meinem Büro. Ich gestalte Printmedien.

3) Ich bin bei einer Firma angestellt, erhalte Weisungen meines Chefs
und gestalte.

Punkt 1 und 3 ist mir klar. Im Fall 1 habe ich Urheber- und
Nutzungsrechte. Im Punkt 3 der Firmeninhaber. Aber Punkt 2?


Nun, der nette Rechtsanwalt sagte mir, ich habe in allen (!) Fällen
die Urhberrechte. Diese liegen immer bei mir und erlöschen erst nach
meinem Tod. Im Fall 1 sowieso, im Fall 3 gehen sie aufgrund
Arbeitsvertrag auf den Inhaber über.

Besteht im Fall 2 eine vertragliche Regelung mit der Firma, dann ist
dort erläutert, welche Rechte ich und welche der Firmeninhaber hat.
Besteht keine (!) vertragliche Vereinbarung, dann habe a) ich die
Urheberrechte und b) nach gültiger Rechtslage gehen an den
Firmeninhaber nur die einfachen Nutzungsrechte über.

Ich könnte auch im Fall 2 z.B. Arbeitsproben ohne Probleme für meine
Werbung verwenden.


Problematisch kann es aber dennoch in folgenden Fällen werden:

I) Fotos, die nicht von mir sind, in den Medien, die ich gestaltet
habe: Der Fotograf hat die Urheberrechte und kann eine Gebühr verlangen.
II) Texte von Journalisten, die nicht von mir sind: Der Journalist
kann Gebühren verlangen.
III) Marken, die jemandem/einer Firma gehören: Kann Abmahnungen und
Gebühren bedeuten. Der Rechtsanwalt sagte mir, aus seiner Erfahrung
mache die Telekom immer Schwierigkeiten mit ihrem Logo. Sie will
nicht, dass sich jemand mit ihren Arbeiten/Diensten/Marken profiliert.

Ich solle also für meine eigene Werbung möglichst nur Printmedien
nehmen, die ich wirklich selbst gestaltet habe, auch wenn es wegen
Punkt I–III doch noch Probleme geben kann. Aber er empfahl mir, das
zu machen. Es bestünde wenig Anlass, dass es Probleme[1rwbl8s]
geben könnte.


So, das war's in Kürze. Seid Ihr jetzt auch schlauer geworden? Ich
schon!

Ciao ciao


Thobie





als Antwort auf: [#250646]

Re: Copyright

gpo
Beiträge gesamt: 5520

13. Sep 2006, 18:23
Beitrag # 13 von 18
Beitrag ID: #250659
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@Thobie,

also "Werke" die du erstellst hast...
darfst du natürlich als "Arbeitsprobe" herumzeigen...
solange sie nicht extra geschützt sind, Beispiel ein neues Produkt was erst im halben Jahr auf den Markt kommt!

ich mache das so, das Bilder oder Druckwerke die aus "meiner Hand" stammen...
ich sehr wohl "weiter zeige"...aber nicht "weiter gebe"...was ein sehr großer Unterschied ist!

...weiterhin verweise ich auf "mein Urherbrecht" als "Erzeuger"
und dem Urheberecht des Kunden als "Nutzer im erweiterten Sinne"

logisch .....sind viel meine Kunden damit einverstanden...weil "ihr Baby" damit weitere erstrebte Verbreitung erfährt.

Problem aber auch...
habe erlebt das künfige "Auftraggeber" meine Mappe mit Arbeitsproben....
gescannt hatten:))

zu sehen/merken war das weil meine sauberen Verklebungen ...."plötzlich fehlten"
einAnruf beim "netten Auftraggeber" lies erkennen , dass die "keine Ahnung" von ihrem Tun hatten...

verhindern läst sich also "Ideenklau" so auch nicht....
zeigen heißt immer....Idee kann kopiert werden egal welche Gesetze gelten!

...und Sport ist es bei allen Firmen....(früher nannte sich das "Cuttings" :))
Mfg gpo


als Antwort auf: [#250593]

Re: Copyright

Thobie
Beiträge gesamt: 4040

13. Sep 2006, 18:45
Beitrag # 14 von 18
Beitrag ID: #250663
Bewertung:
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Hi, gpo,

15 x … :-)

Mir geht es um die Verwendung von Arbeitsproben in einer eigenen
Werbebroschüre, bei denen die Urheberrechts-/Nutzungsrechtsfrage
nicht deutlich geklärt war – wie im Falle einer freien Mitarbeit in
einem Verlag oder einer Agentur.

Grüße


Thobie




als Antwort auf: [#250659]

Re: Copyright

koder
Beiträge gesamt: 1743

13. Sep 2006, 22:51
Beitrag # 15 von 18
Beitrag ID: #250698
Bewertung:
(6424 mal gelesen)
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Antwort auf [ gpo ] ...weiterhin verweise ich auf "mein Urherbrecht" als "Erzeuger"
und dem Urheberecht des Kunden als "Nutzer im erweiterten Sinne"


Hi GPO,

der Kunde hat _nie_ ein Urheberrecht, weil er nicht der Urheber ist ;-)
Er hat Nutzungsrechte. Rein technisch _kann_ der Kunde nur Urheberrecht an etwas haben, das er selbst gemacht hat.

Antwort auf [ gpo ] Problem aber auch...
habe erlebt das künfige "Auftraggeber" meine Mappe mit Arbeitsproben....
gescannt hatten:))

Wenn der Kunde Auszüge deiner Arbeiten veröffentlicht oder verändert und du das stichhaltig dokumentieren und nachweisen kannst, kannst du damit einen ganzen Haufen Asche verdienen. ;-) Sicherlich hast du dann aber einen Kunden weniger.


als Antwort auf: [#250659]
(Dieser Beitrag wurde von koder am 13. Sep 2006, 22:55 geändert)
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