Hallo, zusammen,
da Ihr bei meiner Frage so zahlreich geantwortet habt, will ich doch
mal das Ergebnis meiner Anfrage posten. Vermutlich war für die
anderen im Forum die Frage doch zu speziell …
Ich habe in Hamburg einen Rechtsanwalt für Medienrecht gefunden, der
mir eine kurz Antwort auf meine spezielle Frage gegeben hat. Ich habe
mir mal die URL gemerkt:
http://www.unverzagtvonhave.com/
und werde sicherlich das eine oder andere Mal auf ihn zurückkommen,
wenn es spezielle Fragen gibt. Auch, wenn es mich Gebühren kostet.
Ich bin von drei Situationen ausgegangen:
1) Selbständiger Grafik-Designer. Kunde erteilt Auftrag. Ich
gestalte, lasse drucken, liefere ab. Kunde bezahlt.
2) Ich bin als freier Mitarbeiter für eine Firma/Verlag/Agentur
tätig, im Büro der Firma oder in meinem Büro. Ich gestalte Printmedien.
3) Ich bin bei einer Firma angestellt, erhalte Weisungen meines Chefs
und gestalte.
Punkt 1 und 3 ist mir klar. Im Fall 1 habe ich Urheber- und
Nutzungsrechte. Im Punkt 3 der Firmeninhaber. Aber Punkt 2?
Nun, der nette Rechtsanwalt sagte mir, ich habe in allen (!) Fällen
die Urhberrechte. Diese liegen immer bei mir und erlöschen erst nach
meinem Tod. Im Fall 1 sowieso, im Fall 3 gehen sie aufgrund
Arbeitsvertrag auf den Inhaber über.
Besteht im Fall 2 eine vertragliche Regelung mit der Firma, dann ist
dort erläutert, welche Rechte ich und welche der Firmeninhaber hat.
Besteht keine (!) vertragliche Vereinbarung, dann habe a) ich die
Urheberrechte und b) nach gültiger Rechtslage gehen an den
Firmeninhaber nur die einfachen Nutzungsrechte über.
Ich könnte auch im Fall 2 z.B. Arbeitsproben ohne Probleme für meine
Werbung verwenden.
Problematisch kann es aber dennoch in folgenden Fällen werden:
I) Fotos, die nicht von mir sind, in den Medien, die ich gestaltet
habe: Der Fotograf hat die Urheberrechte und kann eine Gebühr verlangen.
II) Texte von Journalisten, die nicht von mir sind: Der Journalist
kann Gebühren verlangen.
III) Marken, die jemandem/einer Firma gehören: Kann Abmahnungen und
Gebühren bedeuten. Der Rechtsanwalt sagte mir, aus seiner Erfahrung
mache die Telekom immer Schwierigkeiten mit ihrem Logo. Sie will
nicht, dass sich jemand mit ihren Arbeiten/Diensten/Marken profiliert.
Ich solle also für meine eigene Werbung möglichst nur Printmedien
nehmen, die ich wirklich selbst gestaltet habe, auch wenn es wegen
Punkt I–III doch noch Probleme geben kann. Aber er empfahl mir, das
zu machen. Es bestünde wenig Anlass, dass es Probleme[1rwbl8s]
geben könnte.
So, das war's in Kürze. Seid Ihr jetzt auch schlauer geworden? Ich
schon!
Ciao ciao
Thobie
als Antwort auf: [#250646]