Die Lizenz müsste separat übertragen werden mit erneutem Nachweis des Käufers, dass er überhaupt berechtigt ist, diese Version zu benutzen.
Aber, wenn ich mich recht entsinne, sind die Schulversionen eh nicht übertragbar. Von daher kannst du die Programme zwar auf dem Rechner lassen, müsstest sie jedoch deaktivieren. Der Käufer kann sie dann mit seiner gültigen Lizenz wieder aktivieren, ohne neu installieren zu müssen.
als Antwort auf: [#498650]