Hi Tom,
ich vermute mal es handelt sich um ein kompiliertes Programm. In diesem Fall kauft der Kunde die Nutzungsrechte, es sei denn es wurde vertraglich anders vereinbart.
Damit hat der Kunde nicht den Quellcode und hat auch keinen Anspruch darauf.
Der Programmierer ist, meiner Meinung nach, auch nicht verpflichtet den Quellcode rauszugeben da es ja sein eigenes Know How ist.
Entscheidend ist hierbei was bei der Auftragsvergabe entschieden wurde.
Falls auch kein Pflegevertrag oder sowas in der Art geschlossen wurde, hat der Kunde leider schlechte Karten.
Da ich selber schon an der Entwicklung von CBT/WBT unter Authorware beteiligt war, wurde die Frage nach Quellcode schon öfters gestellt, nach Absprachen mit anderen Entwicklen hab ich die Auskunft bekommen, das der Quellcode durchaus einen 10 bis 15 fachen Wert des Auftragsvolumens haben kann, abhängig ob es eine individuelle Software oder ein Programm zum Verkauf ist.
Aber den Quellcode würde ich nie freiwillig rausrücken. ;-)
Da ist keine Rechtsberatung und widerspiegelt lediglich meine Meinung aus meiner eigenen Erfahrung.
Hoffe es hilft weiter.
Gruß Sven
als Antwort auf: [#208458]