Hallo Urs,
mir ist soetwas mal unterlaufen.
Jemand hat aus Unwissenheit einige Bilder von mir auf Ihrer Homepage gestellt und das war keine Seite für private Zwecke.
Nachdem sie auf meine Mails nie reagiert und die Bilder nie entfernt hat ging ich zum RA und genauso wie Du es geschrieben hast, wollte mein RA wissen wie lange die Bilder auf der Seite waren und auch wie oft diese Seite mit den Bilder angeklickt worden sind.
Laut Gericht habe ich Recht bekommen.
Was aber auch sehr zu empfehlen ist, sind die Handbücher der BVPA.
http://www.bvpa.org/...;id=24&Itemid=80 Da steht aufgelistet, was ein Bild kostet, egal ob geprintet, oder im www ect.
Also ziemlich umfassend, daher kann ich es sehr empfehlen.
Man kann als geschädigter nicht einfach mal sagen man verlangt Summe x, sondern es gibt Berechnungen nach ganz bestimmten Informationen, also wie groß das Bild gedruckt worden ist, ob als Cover usw usw. und erst danach rechnet sich das Honorar.