Hab einen lustigen und interessanten
Artikel von der anwaltszentrale.de über die berühmt berüchtigten Brüder Schmidtlein, Herrn Tank und ihre Vasallen gefunden.
In D wackelts ja schon lange im Cartoon.
Wieweit Sammelklagen hier in der Schweiz zugelassen würden, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich hab nur die Erfahrung gemacht auf solche kläglichen und grunzenden Mails und Briefe gar nicht zu antworten.
Kämen die Schreiben eingeschrieben, würde ich sofort eine Anzeige wegen Betruges oder arglistige Täuschung einleiten lassen. Hier würde eine Sammelklage sicher Sinn geben. Soviel ich aber weiss kommen diese Briefe nie eingeschrieben. Das käme diesem "Brüderpack" zu teuer