Lieber Jlo,
Du könntest ein wenig mehr darüber berichten, um was es Dir genau geht.
Ich kann Dir nur aus jahrelanger Erfahrung sagen, wenn Du als Grafiker einen Geschäftsbericht gestaltest, ist das ein normaler Auftrag des Kunden, der Aktiengesellschaft. Dort sind Mitarbeiter, auch im Finanzsektor, die dafür zuständig sind. Du gestaltest den Geschäftsbericht. Dann wir mehrere Male korrektur- und gegengelesen. Diese Korrekturen werden ausgeführt. Irgend wann ist der Geschäftsbericht fertig und es erfolgt die Freigabe durch die Mitarbeiter der AG. Dann bist Du aus dem Schneider bzgl. Verantwortung. Weil eben Freigabe.
Als kleiner Hinweis noch: Ich weiß nur, dass z.B. in den hinteren Finanzteil eines Geschäftsberichts NIE eingegriffen werden darf. Du darfst dort nicht mal ein Wort ändern, weil es z. B. schlecht trennt. Denn dieser Finanzteil ist von externen Wirtschaftsprüfern geprüft und genau_in_dieser_Version mit diesem Text und diesen Zahlen freigegeben worden. Eine willkürliche Änderung kann Probleme für die AG ergeben, mit welchen Börsengesetzen o. a. weiß ich nicht genau. Es gilt nur: KEINE Änderung.
Das gilt natürlich nicht, wenn Dir beim Setzen des Geschäftsbericht Fehler unterlaufen sind und beim Import des Textes irgend eine Zahl falsch übernommen wurde. Die Mitarbeiter der AG überprüfen das anhand des von den Wirtschaftsprüfern freigegebenen Textes und teilen Dir die Korrekturen mit.
Liebe Grüße
Thobie
als Antwort auf: [#486333]