Hi
Ich denke, da must du 2 Sachen unterscheiden: Arbeitsort und Wohnort. Denn du kannst auch als Grenzgänger in Deutschland arbeiten und in der Schweiz wohnen und übernachten, also jeden abend und morgen die Grenze überschreiten.
So viel ich weiss, ist es so, dass sobald du mehr als 6 Monaten in Deutschland wohnst, bist du auch verpflichtet dein Wohnort nach D zu verschieben. Wie es aussieht, wenn du das Wochenende in der CH verbringst, also eine Wochenaufenthalter bist, weiss ich nicht.
Hier noch eine Lektüre, die dir helfen kann:
http://www.eures.ch/...erbroschuere2013.pdf Wie machst du das mit der SUVA und den MWST? Weil ich überlege mir auch mit meiner Einmann GmbH in D zu arbeiten, und in der CH zu wohnen.