Hallo,
ich möchte mich als Handwerker an andere Firmen verleihen.
Ist das möglich?
Wie wären da die Gesetzlichen Bestimmungen? Folgendes habe ich nun rausgefunden;
Ich habe einen Muster Verleihvertrag gefunden, in dem man an gibt wo man die Bewilligung als Verleiher ausgestellt bekommen hat.
Laut dem Amt für Wirtschaft und Arbeit muss ich auch keine Bewilligung zum Personenverleih haben, wenn der Jahresumsatz nicht über CHF 100.000,00 ist.
Was mich aber wiederum stutzig macht ist, das im Landesrecht folgendes drin steht:
Verfügt der Verleiher nicht über die erforderliche Bewilligung, so ist der Verleihvertrag nichtig. In diesem Fall sind die Bestimmungen des Obligationenrechts1 über unerlaubte Handlungen und ungerechtfertigte Bereicherung anwendbar.
Ein wenig verwirrt mich das, zum einen darf ich mich verleihen, brauch aber keine Lizenz, da ich nicht mehr wie CHF 100.000,00 Umsatz bringe und dennoch muss man im Vertrag angeben wo die Lizenz ausgestellt wurde und wenn man keine hat sagt das Gesetzt: Verfügt der Verleiher nicht über die erforderliche Bewilligung, so ist der Verleihvertrag nichtig. In diesem Fall sind die Bestimmungen des Obligationenrechts1 über unerlaubte Handlungen und ungerechtfertigte Bereicherung anwendbar.
Wäre schön wenn mich jemand aufklären könnte : MERCI!
LG 8000