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Setzerei nicht Bestandteil des Impressums?

Ubogun
Beiträge gesamt: 85

15. Apr 2010, 17:07
Beitrag # 1 von 7
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Hallo,

hier wurde zwar schon mehrfach über die Impressumsvorschriften diskutiert, ich bin jedoch nicht ganz schlau daraus geworden.
Fall ist, dass ein Kunde - eine große deutsche Verlagsgemeinschaft - gerade von mir verlangt, mich als Setzerei im Impressum zu entfernen, weil, Zitat:

Es wurde kürzlich von der Geschäftsleitung angeordnet, dass im Impressum der Bücher der gesamten Verlagsgemeinschaft nur noch die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben gemacht werden dürfen, d.h. Copyright, Angabe des Verlags, Druckerei, "Printed in" und ISBN.

Ist das korrekt, oder nicht vielmehr Satz/Gestaltung auch Bestandteil der Impressumspflicht? Ich kann mich des Gedankens nicht erwehren, dass der Kunde, der ohnehin durch Dumpingpreise und grundsätzliche Verschiebung des Risikos auf den Auftragnehmer glänzt, verhindern möchte, dass sich Setzereien absprechen, um der Dumpingspirale, die durch dauernde Ausschreibungen jedes Projekts (und damit teilweise entstehende Seitenpreise gut unter 2 Euro inkl. allem) zu entgehen.

Wird wohl das letzte Buch sein, das ich für den Kunden mache.

grummelnd
Uli
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Setzerei nicht Bestandteil des Impressums?

SabineP
Beiträge gesamt: 7586

15. Apr 2010, 17:36
Beitrag # 2 von 7
Beitrag ID: #439303
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Hallo Uli,

>> Ist das korrekt, oder nicht vielmehr Satz/Gestaltung auch Bestandteil der Impressumspflicht?

ich kenne Deinen Vertrag nicht,
aber vielleicht gilt für Dich folgendes:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__13.html


als Antwort auf: [#439299]

Setzerei nicht Bestandteil des Impressums?

Ubogun
Beiträge gesamt: 85

15. Apr 2010, 17:49
Beitrag # 3 von 7
Beitrag ID: #439306
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Hey, das ist prima! Zusammen mit der Definition der Urheberschaft passt das hervorragend.

Danke dir, Sabine!

Uli


als Antwort auf: [#439303]

Setzerei nicht Bestandteil des Impressums?

raysworld
Beiträge gesamt: 80

15. Apr 2010, 18:19
Beitrag # 4 von 7
Beitrag ID: #439309
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...und?
....trägst du dich als Setzer nun ein?

Das andere Thema mit der Preisspirale ist natürlich mühsam für (uns) kleine Dienstleister. Macht man das mit? Bietet man einen Dumpingpreis-haben-wollenden-Kunden einfach nichts mehr an? Kann man sich das (heutzutage) überhaupt noch leisten? Hat der Tiefpreis-fordernde Kunde das Recht dazu?
Ich meine: Leistung hat seinen Preis. Wenn deine Verlagsgemeinschaft einerseits tiefste Preise fordert aber andererseits dadurch für sich eine hohe Wertschöpfung durch Preis-drücken erzielt so halte ich das für nicht fair und nicht auf Augenhöhe. Leider gibt es immer eine(n) der es dann noch für weniger Entlohnung macht. Ich denke das kann es nicht sein. Auf lange Sicht geht Qualität verloren und man gibt dem Kunden das Gefühl er könne jeden Preis den er für angemessen hält durchsetzen. Und das möchte ich keinem Kunden gestatten. Jeder will und muß ja leben. Das hat nichts mit bereichern zu tun sondern ist für meine Begriffe "der Markt" bzw. das Leben. Ich habe mir auch schon das recht genommen einen unverschämten Kunden (der Preis p. Stück war vereinbart...) abzulehnen nachdem der "Kunde" (was sagt man eigentlich zu solchen Leuten???) nochmals verhandeln wollte ("Machen Sie mir das auch für 5ct weniger?"). Ich sagte damals "Nein". Er möge sich an den billigeren wenden...
ray


als Antwort auf: [#439306]

Setzerei nicht Bestandteil des Impressums?

Ubogun
Beiträge gesamt: 85

15. Apr 2010, 18:36
Beitrag # 5 von 7
Beitrag ID: #439311
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Hallo Ray,

ich hab mich drin gelassen und um die Mitteilung gebeten, auf welcher Grundlage das Urheberrecht nicht greifen soll.

Und ansonsten sagst du wahre Worte. Ich habe glücklicherweise in diesem Jahr eine alte Unstimmigkeit mit einem alten Kunden aus dem Weg geräumt und kann es mir jetzt(?) erlauben, dann wirklich auf unliebsame Kundschaft zu verzichten. Es bleibt aber ein ewiges Abwägen, und ich wünschte, ich wüsste die immer richtige Antwort. Dass sich das Hinbewegen in einen Preiskampf der Motivation alles andere als zuträglich ist, finde ich unbestritten wahr. Dass ich andererseits in angespannten Zeiten (und die vergangenen zwei Jahre waren alles andere als toll, finanziell betrachtet) doch bereit bin, so manche Kröte zu schlucken, bereitet mir kein Vergnügen.

Besagter Kunde schreibt wie gesagt jedes kleine Projekt aus, und ich kann mir gut vorstellen, dass bewusst für einige Zeit nicht dem günstigsten Projekt zugesprochen wird, sondern die aufgrund der dann stattfindenden Überlegungen (war ich doch noch zu teuer?) einsetzende Preis-Abwärtsspirale ausgenutzt werden soll.

Auf diese Art war ich auch zu Pauschalangeboten bereit, bei denen das schlecht überarbeitete Manuskript und die Layoutanpassungen mich wahrscheinlich gut und gerne auf nen Ein-Euro-Job gebracht hatten. Und gab es kein Pauschalangebot, sondern eine mir normalerweise zuwiderlaufende Nachkalkulation aufgrund des hundsmiserablen Manuskripts und der mehrfachen Autorkorrekturenläufe, wurde ich vom Hersteller mit dem Hinweis, die Geschäftsführung würde bei Bestehen auf den vereinbarten(!) Preisen sehr wahrscheinlich keinen Folgeauftrag mehr an mich durchstellen, zu einem Rabatt von 500 Euro veranlasst. Ein Entgegenkommen von Kundenseite durch häufigere Vergabe war danach auch nicht zu bemerken.

Dies ist auch der einzige Kunde, der seine Zahlungskonditionen diktiert: unter 30 Tagen nur mit Rabatt. Und da ich keinen Schnellzahlrabatt akzeptiere (ich bin einfach nicht der Meinung, dass das zügige Bezahlen einer Rechnung besonders belohnt werden sollte... versuch das mal beim Bäcker!), bleibt es nicht beim Monat Wartezeit.

Na, genug ausgekotzt. Danke dir für deine Worte jedenfalls!

Uli


als Antwort auf: [#439309]

Setzerei nicht Bestandteil des Impressums?

Freunek
Beiträge gesamt: 1464

16. Apr 2010, 15:08
Beitrag # 6 von 7
Beitrag ID: #439375
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Antwort auf [ Ubogun ] Dies ist auch der einzige Kunde, der seine Zahlungskonditionen diktiert: unter 30 Tagen nur mit Rabatt. Und da ich keinen Schnellzahlrabatt akzeptiere (ich bin einfach nicht der Meinung, dass das zügige Bezahlen einer Rechnung besonders belohnt werden sollte... versuch das mal beim Bäcker!), bleibt es nicht beim Monat Wartezeit.


Moin Uli,
dann überleg' Dir doch mal, ob Du bei solchen Kunden nicht lieber den Angebotsbetrag auf 102% kalkulierst. Damit hast Du den 2%igen Skontoabzug des Kunden wieder ausgeglichen. Es gibt Kunden, die brauchen das Erfolgserlebnis bei ihrem "Chefe" sagen zu können: Aber ich habe Skonto gezogen! Dummheit darf man strafen.

mfg
Günther


als Antwort auf: [#439311]

Setzerei nicht Bestandteil des Impressums?

Thobie
Beiträge gesamt: 4040

16. Apr 2010, 20:35
Beitrag # 7 von 7
Beitrag ID: #439409
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Hallo, Sabine,

Zitat Ist das korrekt, oder nicht vielmehr Satz/Gestaltung auch Bestandteil der Impressumspflicht?

Zitat aber vielleicht gilt für Dich folgendes: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__13.html


erstens weiß ich nicht, ob er in dem genannten Fall als Urheber bei Satz oder Satz/Gestaltung in Frage kommt.

Zweitens kann – auch wenn das UrhG greift – der Kunde eine Abtretung der Rechte – gegen Honorar – verlangen, so dass die Setzerei_nicht_genannt_werden_muss. Das firmiert bei Rechtsanwälten – wenn ich das noch richtig weiß – unter "Rechtsabtretung".

Drittens bin ich persönlich der Meinung, dass eine Setzerei im Impressum nicht unbedingt genannt werden muss und dies Sache des Herausgebers/Verlags ist, welche Inhalte – über die gesetzlich notwendigen hinaus – genannt werden sollen.

Ich habe vor einigen Jahren bei einem Verlag, bei dem ich als Freier Mitarbeiter ein Buch gestaltet habe, die Erfahrung machen müssen, dass mein Kunde, der Verleger, es mir verweigert hat, dass ich für die Gestaltung des Buchs im Impressum genannt wurde. Das war für mich um so bedauerlicher, weil das Thema des Buchs direkt mit meinem damaligen
Studium korrespondierte. Es wäre somit eine Art Visitenkarte für mich gewesen, wenn ich anderen Kunden dieses Buch hätte vorlegen können, um zu zeigen, dass ich mich sowohl inhaltlich (Studium) als auch praktisch (Gestaltung) mit diesem Thema befasse. Aber gegen die Anweisung des Kunden kam ich nicht an. Deswegen zieht man da manchmal leider den Kürzeren.

Grüße



Thobie

--
http://medien-schmiede.tel


als Antwort auf: [#439303]
(Dieser Beitrag wurde von Thobie am 16. Apr 2010, 20:53 geändert)
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