Huch, kompliziert....
Alles geht nach dem Urheberrecht und seien das auch nur noch geistige Ergüsse. Also brauchst du von fremden Sachen immer das Ok des Authors, was in der Regel auch bezahlt werden muss. Wenn 70 Jahre nach dem Tod eines Interpreten - dann ist das Urheberrecht verfallen - eine neu Version eingespielt wird, ist dass dann wiederum deren Interpretation. Bei Compi Programmen dauert es nicht so lange, nur 50 Jahre......
De Facto kommerzielle Musik ist immer Urheberrechtlich geschützt. Du musst also den Interpret kontaktieren und von ihm ein Verwendungsrecht erkaufen. Dies nach CH Recht.
Gruss
Kusi
http://www.k-k.ch