Da müsstest du genauer erklären, was du vorhast. "Rechnung schreiben" heißt ja, eine freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit aufnehmen (du irst ja auch dafür arbeiten müssen). Da muss erst klar sein, ob der Arbeitsvertrag so etwas nicht von vornherein ausschließt. Oft steht das drin "Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig", da man bei einem Vollzeitjob
a) ausschließen will, dass man sich nicht im Nebenjob total verausgabt und dann für die Firma nichts mehr leistet
b) Interessenkonflikte (Konkurrenz zum AG?) vermeiden will.
Dann wäre zu klären, ob du für das, was du vor hast, ein Gewerbe anmelden musst. Dass ist nicht vom Umsatz, sondern von der Art deines Gewerbes abhängig.
Dann erst kommt die steuerrechtliche Fragen. Dabei ist zu unterscheiden:
1) Umsatzsteuer
Bis zu einem Jahresumsatz von €16.000 (?) bist du als Kleinunternehmer umsatzsteuerfrei.
2)Einkommensteuer
Du musst mit deiner Steuererklärung eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen (Einnahmen minus Ausgaben aus deinem Gewerbe). Zu den Ausgaben zählen z.B. auch Arbeitszimmer, Telefon und Reisekosten, die mit der Tätigkeit anfallen. Was übrig bleibt musst du (zusammen mit den Einkünften aus anderen Einkuftsarten, z.b. aus "nichtslbständiger Arbeit"(= Lohn/Gehalt) normal versteuern. Da gibt es keinen Freibetrag.
Viel Erfolg!
Gruß Dieter
als Antwort auf: [#279158]