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Steuerfreie Beträge?

antonio_mo
Beiträge gesamt: 1589

1. Mär 2007, 10:18
Beitrag # 1 von 4
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Hallo,

jetzt kommt eine Frage nach der anderen von mir :-)

Folgendes:

Name »X« hat bei einer Firma einen festen Job incl. festem Gehalt, darf er/sie eine Rechnung in einer bestimmten Höhe pro Monat schreiben welches steuerfrei ist? (dies bezieht sich nur für Deutschland)
Hat jemand vielleicht einen Link?

Vielen dank vorab

Antonio
X

Steuerfreie Beträge?

SabineP
Beiträge gesamt: 7586

1. Mär 2007, 10:45
Beitrag # 2 von 4
Beitrag ID: #279166
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Hallo Antonio,

sind nebentätigkeiten im Arbeitsvertrag von X ausgeschlossen?
Es gibt Tätigkeiten, die steuerfrei sind.
Und es gibt die Kleinunternehmerregelung (§19 Umsatzsteuergesetz).
Beides hat nichts miteinander zu tun.

Eine Steuernummer muß auf jeden Fall auf die Rechnung, die Steuernummer bekommst Du vom Finanzamt.
Du solltest Deine Nebentätigkeit auf jeden Fall beim Finanzamt anmelden.

>> Hat jemand vielleicht einen Link?
http://www.akademie.de/...gruendung/index.html

Gruß Sabine


als Antwort auf: [#279158]

Steuerfreie Beträge?

Dieter Reinmuth
Beiträge gesamt: 820

1. Mär 2007, 14:24
Beitrag # 3 von 4
Beitrag ID: #279235
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Antwort auf [ antonio_mo ] Name »X« hat bei einer Firma einen festen Job incl. festem Gehalt, darf er/sie eine Rechnung in einer bestimmten Höhe pro Monat schreiben welches steuerfrei ist? (dies bezieht sich nur für Deutschland)


Da müsstest du genauer erklären, was du vorhast. "Rechnung schreiben" heißt ja, eine freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit aufnehmen (du irst ja auch dafür arbeiten müssen). Da muss erst klar sein, ob der Arbeitsvertrag so etwas nicht von vornherein ausschließt. Oft steht das drin "Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig", da man bei einem Vollzeitjob
a) ausschließen will, dass man sich nicht im Nebenjob total verausgabt und dann für die Firma nichts mehr leistet
b) Interessenkonflikte (Konkurrenz zum AG?) vermeiden will.

Dann wäre zu klären, ob du für das, was du vor hast, ein Gewerbe anmelden musst. Dass ist nicht vom Umsatz, sondern von der Art deines Gewerbes abhängig.

Dann erst kommt die steuerrechtliche Fragen. Dabei ist zu unterscheiden:
1) Umsatzsteuer
Bis zu einem Jahresumsatz von €16.000 (?) bist du als Kleinunternehmer umsatzsteuerfrei.

2)Einkommensteuer
Du musst mit deiner Steuererklärung eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen (Einnahmen minus Ausgaben aus deinem Gewerbe). Zu den Ausgaben zählen z.B. auch Arbeitszimmer, Telefon und Reisekosten, die mit der Tätigkeit anfallen. Was übrig bleibt musst du (zusammen mit den Einkünften aus anderen Einkuftsarten, z.b. aus "nichtslbständiger Arbeit"(= Lohn/Gehalt) normal versteuern. Da gibt es keinen Freibetrag.

Viel Erfolg!
Gruß Dieter


als Antwort auf: [#279158]

Steuerfreie Beträge?

antonio_mo
Beiträge gesamt: 1589

1. Mär 2007, 15:26
Beitrag # 4 von 4
Beitrag ID: #279259
Bewertung:
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Hallo ..

vielen Dank für die guten Ratschläge, ich merke schon so mit einem Satz ist
das alles nicht zu erklären!!

Machts gut

antonio


als Antwort auf: [#279235]
X