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Steuern - Abzug von Büroräumlichkeiten

Dani_CH
Beiträge gesamt: 3

25. Dez 2006, 21:31
Beitrag # 1 von 5
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Hallo zusammen

Ich nutze ein Zimmer meiner 4,5 Zimmer-Wohnung fast ausschliesslich für meine Selbständige (Nebenerwerbs)-Tätigkeit.

Kann mir jemand sagen, was ich bei der Buchhaltung an Mietaufwand für dieses Zimmer abziehen kann?

Ich hoffe, mir kann jemand helfen und wünsche euch noch schöne Festtage!

Gruss

Dani
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Steuern - Abzug von Büroräumlichkeiten

Bonner Martin
Beiträge gesamt: 48

27. Dez 2006, 11:05
Beitrag # 2 von 5
Beitrag ID: #268331
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Um es abzusetzen, solltest Du dieses Zimmer natürlich "ausschließlich" :-) für Deine Selbständigkeit benutzen.
Vgl. § 4 Abs 5. EStG:
6b.Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung.2Dies gilt nicht, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 vom Hundert der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit beträgt oder wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.3In diesen Fällen wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 Euro begrenzt;
Bei ausschließlicher Nutzung kannst Du die Mietanteile, Heizkosten, Strom (nach Quadratmetern/Anteilen), abziehen sowie Anschaffung Möbel, Computer etc. über Abschreibung ansetzen.
Dies sollte Dir eigentlich Deine Buchhaltung (!?) oder der Steuerberater ebenfalls und eventuell genauer sagen können!


als Antwort auf: [#268269]

Steuern - Abzug von Büroräumlichkeiten

Dani_CH
Beiträge gesamt: 3

27. Dez 2006, 19:19
Beitrag # 3 von 5
Beitrag ID: #268377
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Sorry, habe vergessen zu sagen, dass ich aus der Schweiz bin. ;-)

Aber trotzdem vielen Dank!!


als Antwort auf: [#268331]

Steuern - Abzug von Büroräumlichkeiten

erbuc
Beiträge gesamt: 579

28. Dez 2006, 14:50
Beitrag # 4 von 5
Beitrag ID: #268428
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Hi
Von meiner Wohnung ziehe ich pro Monat 400.- ab. Ist glaube nach Deklaration auch eine 4.5 Zi. Wobei ich das buchhalterisch löse und eine Umbuchung der Kosten mache. Z.B. ein monatlicher Dauerauftrag wäre eine Lösung. Die 400 beinhalten alle Nebenkosten (z.B. Strom etc.) und betragen ca. 20% der gesamten Mietkosten.

Nur im Gegensatz zu Dir ist meine Selbständigkeit keine Nebenbeschäftigung, sonder ein Vollzeitjob. Bei Nebenbeschäftigung denke ich, wird der Abzug in den Steuern kleiner sein. Frag doch den Steuersekretär auf Deiner Gemeinde. Die beissen nicht und Du hast somit auch den "Segen" des Prüfenden.


als Antwort auf: [#268377]

Steuern - Abzug von Büroräumlichkeiten

Thobie
Beiträge gesamt: 4032

28. Dez 2006, 23:02
Beitrag # 5 von 5
Beitrag ID: #268470
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Hallo, Dani,

ich habe mein Home-Office in meiner 2,5 Zimmer-Wohnung, ein eigenes Büro mit ca. 15 qm. Ich rechne bei der Steuererklärung sowohl 30% der Mietkosten für die Wohnung als auch 60% der Kosten für Telefon/Fax/Internet für meine selbständige Tätigkeit ab. Vielleicht sollte ich letzteres sogar auf 70% aufstocken, weil ich nur ein analoges Schnurlos-Telefon für den privaten Gebrauch noch habe. Na ja, und dann noch 40% für den Gebrauch meines Autos, weil ich ja auch viel zu Kunden fahre … gg

Guten Rutsch …

Thobie


als Antwort auf: [#268269]
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