Hallo Herr Ostertag, hallo Herr Steffens,
ich denke, hier muss ganz klar zwischen
- Sinnhaftigkeit
- technologischer Machbarkeit
- und rechtlichen Aspekten
unterschieden werden.
Ob es Sinn macht in einer PDF-Datei, die für den Prepress-Anwender so etwas wie der Filmersatz aus früheren Tagen sein sollte, Korrekturen durchzuführen, hängt vom Workflow und der Art und Umfang des Eingriffs ab. Wenn ein Dienstleister nichts anderes als eine PDF-Datei vom Kunden erhält und nur kleine Korrekturen notwendig sind, halte ich es für durchaus legitim. Wenn allerdings die Alternative gegeben ist, eine Korrektur im Originaldokument durchzuführen, würde ich dem immer den Vorzug geben.
Aus technologischer Sicht ist eine --> zeilenweise <-- Texteditierung mit vertretbarem Aufwand implementierbar. Es kommen natürlich schon einige Herausforderungen auf den Entwickler zu. So z.B. Doppelbyte Fonts deren Glyphen-Codes nicht direkt über die Tastatur eingebbar sind. Oder Untergruppen-Fonts die nur einen Zugriff auf vorhandene Glyphen zulassen, usw.
Die eigentliche Hürde ist jedoch die rechtliche Seite. Adobe läßt in Acrobat (zumindest seit Version 3) keine Textkorrekturen zu, solange der Anwender nicht durch das Vorhandensein eines gleichnamigen, installierten Fonts belegt, dass er berechtigt ist, mit dem zur Formatierung verwendeten Font arbeiten zu dürfen.
Die Denkweise ist einfach: Nur weil der Ersteller des Originaldokuments (hoffentlich) offiziell ein Schriftpaket erworben und in seiner aus dem Layoutprogramm heraus generierten PDF-Datei eingebettet hat, ist der PDF-Empfänger noch lange nicht automatisch berechtigt mit den eingebetteten Fonts so zu arbeiten, als ob er ebenfalls das Schriftpaket erworben hätte. Deshalb erwartet Adobe erst eine Legitimation in Form eines installierten, gleichnamigen Fonts. Selbst dann, verwendet Acrobat nicht den eingebetteten Font, sondern den lokalen Font zur Editierung.
Auch Enfocus unterwirft sich seit Version 6 von PitStop Professional dieser Adobe Denkweise, so wie es auch jeder andere Plug-In Entwickler tun muss, da ihm ansonsten die Lizenz durch Acrobat Plug-in Entwicklung von Adobe entzogen werden würden.
Allerdings verwendet PitStop tatsächlich den eingebetteten Font. Es geht hier also rein darum zu belegen, dass man aus rechtlicher Sicht mit dem Font arbeiten darf.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Zacherl
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