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Unfall mit Geschäftswagen - Wer zahlt?

Anonym
Beiträge gesamt: 22827

6. Okt 2004, 10:10
Beitrag # 1 von 4
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Hallo zusammen

Bin im 4. Lehrjahr informatik und habe einen Parkunfall mit dem Geschäftswagen gemacht.
Habe beim Herausfahren eine Säule gestreift und es ist auf der Beifahrerseite verkratzt und zT lack weg

habe noch nicht mit chef genau darüber gesprochen nur den vorfall gemeldet, jedoch ist er zur zeit noch unterwegs und schaut es erst morgen an.

das auto ist ca. 9-10 jahre alt und es ist nicht mehr versichert, also nur noch haftpflicht aber nicht für eigenschaden.

Meine privatversicherung zahlt nicht für geschäftsfahrzeuge...

rechtlich gesehen muss ich aber nichts zahlen oder?

Art. 321e
VI. Haftung des Arbeitnehmers

1 Der Arbeitnehmer ist für den Schaden verantwortlich, den er absichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zufügt.



Bin um Antworten sehr sehr dankbar!

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Unfall mit Geschäftswagen - Wer zahlt?

Mamanuca
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11. Okt 2004, 01:18
Beitrag # 2 von 4
Beitrag ID: #114618
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Hallo Crashfahrer (kleiner Scherz)

Dieses SChicksal hat mich auch mal ereilt und das in einen Wagen eines Kunden vom Chef (war damals ein 911er Porsche)

"Der Arbeitnehmer ist für den Schaden verantwortlich, den er absichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zufügt".

Völlig richtig, denn Du hast es weder absichtlich noch fahrlässig zum Unfall kommen lassen. In dem Fall übernimmt die Haftplicht deiner Firma diesen Schadensfall. Es könnte höchstens sein, das dein Chef Dich belangen möchte mit der Diffrenz zum gestiegenen Versicherungsbeitrag. Oder die Selbstbeteiligung fordert. So war es damals bei mir. 400 (gute alte ) Deutsche Mark und der Fisch war gegessen für mich.



Best Regards

Fish


als Antwort auf: [#113432]

Unfall mit Geschäftswagen - Wer zahlt?

Anonym
Beiträge gesamt: 22827

11. Okt 2004, 11:40
Beitrag # 3 von 4
Beitrag ID: #114695
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is ja eigentlich krass...

ich muss mit dem auto die arbeit erledigen und wenn ich zB auf eis in ein anderes auto rutsche dann kann er mich zwingen den selbstbehalt zu bezahlen?

ich klärs mal zur sicherheit mit dem lehrlingsamt ab.

aber danke für die antwort


gruss

"crashfahrer"



als Antwort auf: [#113432]

Unfall mit Geschäftswagen - Wer zahlt?

Baschi3
Beiträge gesamt: 294

11. Okt 2004, 19:11
Beitrag # 4 von 4
Beitrag ID: #114863
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Lehrlingsamt ist sicher die richtige Adresse.

Ich würde aber mal sagen, wenn er dir nicht krasse Fahrlässigkeit oder gar Absicht nachweisen kann, kann er dich absolut nicht belangen.
Wenn es anderst wäre, wäre jeder gestraft, der den kleinen Finger rührt. Denn nur wer nichts macht, macht nichts kaputt.

Franz


als Antwort auf: [#113432]
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