Lehrlingsamt ist sicher die richtige Adresse.
Ich würde aber mal sagen, wenn er dir nicht krasse Fahrlässigkeit oder gar Absicht nachweisen kann, kann er dich absolut nicht belangen.
Wenn es anderst wäre, wäre jeder gestraft, der den kleinen Finger rührt. Denn nur wer nichts macht, macht nichts kaputt.
Franz
als Antwort auf: [#113432]