Hallo,
sicherlich wurde dieses Thema schon mal diskutiert. Ich möchte jedoch
gern aufgrund eines aktuellen Falles nochmals diese Frage an die
Forumsteilnehmer stellen. Wie liegen die Rechte an Fotografien von
Gemälden?
Aktueller Fall: Ich gestalte die Zeitschrift eines Vereins.
Chefredakteur lässt mir einige Scans von Rembrandt-Gemälden zukommen,
die er aus einem Ausstellungs-Kunstband gescannt hat. Das Buch
beinhaltet verschiedene Ausstellungen in Amsterdam, Hamburg, London usw.
Folgende Fragen werfe ich nun auf:
1. Liegen auf den gescannten Fotos der Gemälde Urheberrechte? Des
Fotografen, des Buchverlages oder des Ausstellungsmuseums?
2. Wie ist die Sachlage bei einem anderen Buch, in dem selbst keine
Urhebervermerke zu Fotografien zu finden sind? Hat da der Verlag die
Rechte?
3. Bestehen überhaupt bei "alten" Meistern noch Urheberrechte an
Fotografien der Gemälde?
4. Gibt es den Fall, dass bei alten Kunstwerken auch Rechte an die
Erben, sofern vorhanden, übergehen?
5. Wenn ein Gemälde in einem Museum Dauerausstellungs-Objekt ist und
ich dort fotografieren darf, habe ich die Rechte? Wenn das Museum
einen Fotografen beschäftigt, der die Werke ablichtet, hat dann der
Fotograf oder das Museum die Rechte?
6. Wie ist es im Vergleich Gescannte Gemäldebilder aus einem Buch –
Originalfotografien von Gemälden von verschiedenen Datenbanken für
Kunstwerke, wie dem Fotoarchiv in Marburg (genauen Name weiß ich
nicht mehr)?
7. Und schließlich: Kann der Verlag des Kunstbuches damit zufrieden
sein, dass die Fotos in der Vereinszeitschrift mit einem ganz
korrekten Bildnachweis über das verwendete Kunstbuch abgedruckt
werden? Der Verein also Werbung macht für den Verlag? – So die etwas
naive Meinung des Chefredakteurs.
8. Last but not least: Wie ist bei einer solchen Sachlage eigentlich
die Verbindung zur Verwertungsgesellschaft Bild/Kunst, die ja Gelder
an die Inhaber von solchen Kunstwerken/Gemälden/Fotografien usw. zahlt?
9. Das Finanzielle: Kann in solch einem Fall (siehe oben,
Vereinszeitschrift mit Scans von Fotos von Gemälden) eine Abmahnung
drohen oder erfolgen?
Mich würde jetzt bitte keine juristische Abhandlung über das
Urhebrecht interessieren, aber doch Eure Meinung dazu. Auch wenn ich
da ein Haufen Fragen aufwerfe.
Schönen FE
Thobie