Hallo, wilde Katze,
eine merkwürdige Sache.
Das würde ich auch erwarten. Ich habe als selbständiger Grafik-Designer auch schon desöfteren als freier Mitarbeiter in Verlagen und Agenturen gearbeitet. Wenn ich alleine zuständig war für Entwurf und Gestaltung, dann trägt die Arbeitsprobe auf meiner Website auch diesen Hinweis: "Konzeption und Gestaltung für blablabla …". Wenn ich in einem Grafiker-Team gearbeitet habe, trägt die Arbeitsprobe natürlich auch den Hinweis: "Gestaltung und Reinzeichnung in einem Grafiker-Team für den Verlag blablabla …" Alles andere empfände ich auch vermessen, weil ich als Mitarbeiter in einem Team nicht die Urheberrechte habe. Anders, wenn ich als einziger freier Mitarbeiter als "Einzelkämpfer" dieses selbst verantworte.
Merkwürdige Geschäftsgepflogenheiten.
Das würde ich auch so sehen. Dein Kunde gibt Dir den Auftrag. Du beschäftigst wegen zeitlicher Überlastung Deinerseits einen/mehrere freie Mitarbeiter, um den Auftrag abzuwickeln. Die Auftragsbestätigung und die Rechnungsstellung und -abwicklung läuft ja über Dich und Deinen Kunden. Ich würde also erwarten, dass Du Deine Kunden als Referenz nenen darfst, Dein freier Mitarbeiter, der Werbefachmann, aber Dich (!) als Kunden nennen darf. Und nicht Deinen Kunden.
Dein Kunde ist nicht sein Kunde. sondern Du bist sein Kunde. Es sei denn, ihr hättet irgend eine gemeinschaftliche Abarbeitung des Projekts vereinbart.
Ich würde Dir vorschlagen, wenn Dir die Sache SEHR wichtig ist, einige Euronen in einen Medienanwalt zu investieren und Deinen freien Mitarbeiter abzumahnen. Streitwert eine 4-5-stellige Euro-Summe, solange er noch den Hinweise unberechtigter Weise auf seiner Website führt.
Und wie schon Urs sagte: Ich würde die Zusammenarbeit sofort beenden. Das sind keine guten Kollegen, mit denen man zusammenarbeitet.
Ansonsten: Für das nächste Mal einen Passus in die AGBs mit aufnehmen, an die sich auch Deine freien Mitarbeiter zu halten haben. Auf diese Weise habe ich mir auch vor kurzem die Rechte an von mir gestalteten Printmedien gesichert. Und zwar speziell für Werbung, die ich für meine eigenen Zwecke durchführe. Dafür darf ich diese für meine Kunden gestalteten Printmedien verwenden.
Grüße
Thobie
als Antwort auf: [#268940]