[GastForen Diverses Design & Praxis / Fotografie / Bildbearbeitung Würden Sie diesem Herrn ein Zimmer vermieten?

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Würden Sie diesem Herrn ein Zimmer vermieten?

Ulrich Lüder
Beiträge gesamt: 2305

25. Feb 2016, 13:10
Beitrag # 1 von 8
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siehe Anhang ;-)

Es weiß nicht zufällig jemand, wer dieses Foto gemacht hat?

Ich habe es im Web gefunden, aber vergessen wo, es zeigt Ives Tanguy, einen nicht ganz so populären surrealistischen Maler...


Gruß,

Ulrich

Anhang:
Tanguy.jpg (175 KB)
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Würden Sie diesem Herrn ein Zimmer vermieten?

mael
Beiträge gesamt: 64

25. Feb 2016, 13:27
Beitrag # 2 von 8
Beitrag ID: #547397
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naja, könnte Manray sein (nur geraten)

LG


als Antwort auf: [#547396]

Würden Sie diesem Herrn ein Zimmer vermieten?

Ulrich Lüder
Beiträge gesamt: 2305

25. Feb 2016, 13:48
Beitrag # 3 von 8
Beitrag ID: #547398
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kann natürlich sein, aber habe ich bisher in keiner Man Ray Anthologie gesehen und dafür ist es einfach zu gut - jedenfalls der Gesichtsausdruck ;-)

von Man Ray kenne ich dieses hier im Anhang,

Gruß,

Ulrich


als Antwort auf: [#547397]
Anhang:
yvestanguy1929.jpg (135 KB)

Würden Sie diesem Herrn ein Zimmer vermieten?

farbauge
Beiträge gesamt: 844

25. Feb 2016, 15:17
Beitrag # 4 von 8
Beitrag ID: #547402
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Hallo Ulrich,

neugierig geworden, habe ich ein bisschen gegoogelt.
Es könnte sein, dass ein Automat der Urheber der Aufnahme
ist. Kann dir leider keinen Link geben, der das sicher belegt,
aber google mal nach "Yves Tanguy photomaton".

Gruß
Peter


als Antwort auf: [#547396]

Würden Sie diesem Herrn ein Zimmer vermieten?

Ulrich Lüder
Beiträge gesamt: 2305

25. Feb 2016, 15:29
Beitrag # 5 von 8
Beitrag ID: #547403
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hallo, Peter

und Danke!

Da sind ja noch schönere dabei... :-)

Die Krawatte scheint jedenfalls dieselbe, vielleicht hatte er aber nur die eine, der schwarze Fleck uber seiner linken Schulter sieht stark nach "Grobretusche" aus, um Beschädigungen wie in den anderen Bildern zu kompensieren.

Sollte das wirklich ein Automatenprodukt sein: wäre das jetzt urheberrechtlich komplizierter oder einfacher dadurch?

Gruß,

Ulrich


als Antwort auf: [#547402]

Würden Sie diesem Herrn ein Zimmer vermieten?

farbauge
Beiträge gesamt: 844

26. Feb 2016, 16:44
Beitrag # 6 von 8
Beitrag ID: #547431
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Zitat Sollte das wirklich ein Automatenprodukt sein: wäre das jetzt urheberrechtlich komplizierter oder einfacher dadurch?


Hallo Ulrich,

weder noch. Wenn man so argumentiert, dass der Abgebildete in
diesem Fall auch der Urheber ist, würde es nach deutschem Recht
noch knapp 10 Jahre dauern, bis das Zeug frei ist (er ist 1955 gestorben).
Aber gilt da deutsches Recht? Hm...

Gruß
Peter


als Antwort auf: [#547403]

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JohanneS.
Beiträge gesamt: 1065

2. Mär 2016, 09:51
Beitrag # 7 von 8
Beitrag ID: #547578
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Moin,
Antwort auf [ farbauge ] Aber gilt da deutsches Recht? Hm...

jedenfalls europäisches, und das ist soweit dasselbe.
Angelsächsisches ist anders (übertragbares Copyright – also Vervielfältigungsrecht – statt personengebundenem Urheberrecht als Stichwort).

Schönes Bild!

Grüße
Johannes


als Antwort auf: [#547431]

Würden Sie diesem Herrn ein Zimmer vermieten?

mari0
Beiträge gesamt:

4. Mär 2016, 11:11
Beitrag # 8 von 8
Beitrag ID: #547673
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Na klar, ich würde!


als Antwort auf: [#547396]
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