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Webdesign als Minderjähriger - Gewerbe nötig?

CyberSeb
Beiträge gesamt: 3

2. Mai 2008, 17:18
Beitrag # 1 von 6
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Hallo zusammen,

ich weiß, das hier ist wohl sicherlich eine der häufigsten Fragen überhaupt, dennoch habe ich bisher nirgends eine für mich ausreichende Antwort auf meine Fragen gefunden. Deshalb probiere ich hier nun mein Glück:

Ich selbst bin 16 Jahre alt, kann HTML / CSS / PHP und komme auch mit Grafikprogrammen sehr gut zurecht, habe genug Kreativität, Zeit und Motivation, mir neben der Schule ein wenig Geld nebenher zu verdienen. Bevorzugt durch Webdesign.

Ich habe bereits mehrere Webseiten gegründet, manche für mich, andere wiederum für Freunde / Bekannte. Da mir über diesen Weg die Aufträge doch mit der Zeit ausgehen, möchte ich gerne auch für Dritte "arbeiten".

Muss ich demnach ein Gewerbe anmelden oder kann ich das auch ohne dieser Prozedur rechtlich zugelassen regeln?

Die nächste Frage wäre demnach, ob es erlaubt ist, dass ich mir eine kleine Homepage als Portfolio mit Links zu von mir erstellten Webseiten einrichte und meine Dienstleistungen nenne. Ich würde keine Preise dafür angeben, theoretisch gesehen könnte die Homepage also auch den Eindruck machen, ich mache das alles umsonst.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!

Danke im Voraus.

Viele Grüße,
Sebastian
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Webdesign als Minderjähriger - Gewerbe nötig?

Daniel Schliebner
Beiträge gesamt: 19

3. Mai 2008, 23:05
Beitrag # 2 von 6
Beitrag ID: #349014
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Hallo,

in Deutschland besteht folgender Sachverhalt:

Erstmal vorweg: du brauchst kein Gewerbe anmelden!

Erst ab einem Verdienst über ca. 2400 Euro im Jahr ist man verpflichtet, beim Finanzamt die selbstständige Tätigkeit, welcher man nachgeht, mitzuteilen. Dies funktioniert prinzipiell mit einem formlosen schreiben, an das für deinen Bezirk zuständige Finanzamt. Anschließend erhältst du ein Formular, indem du Angaben zu deiner Tätigkeit machst. Daraufhin erhältst du einer Steuernummer und bist somit steuerlich gemeldet.

Diese steuerliche Anmeldung hat aber nichts mit einer Gewerbeanmeldung zu tuen. Dies ist ein allgemeiner Irrtum. Ich lege Dir den Sachverhalt einmal kurz dar:
selbstständigen Tätigkeiten kann jeder Bundesbürger nachgehen, selbst neben seinem Beruf. Ab dem oben genannten Betrag ist er meldepflichtig. Übersteigt das jährliche Einkommen eine Grenze von 7500 Euro, wird Einkommenssteuer fällig.

Jetzt wird es nochmal wichtig: bis zu einem Verdienst von 17500 Euro im Jahr brauchst du nach der o.g. steuerlichen Anmeldung nichts weiter zu tuen, als eine Steuernummer auf die von dir ausgestellten Rechnungen zu schreiben, zuzüglich dem Vermerk: "Hinweis: nach § 19 Ust-Gesetz wird keine Umsatzsteuer erhoben."

Damit kannst du also für erledigt Aufträge einfach eine Rechnung stellen, mit den eben genannten Vermerken. Übersteigt dein Einkommen keine 7500 Euro im Jahr, brauchst du dann eigentlich nicht einmal eine Steuererklärung abgeben.

Wenn du der Meinung bist, dass du unter Umständen über diese Verdienstgrenze kommst, kann ich dir den Teil mit der Steuererklärung auch nochmal näher erklären.

Was ich jedoch nicht weiß ist, wie das mit der Minderjährigkeit aussieht. Hier solltest du dich mal bei deinem zuständigen Finanzamt erkundigen, ggf. müssen einfach deine Eltern auf dem Antrag auf steuerliche Anmeldung unterschreiben.

Ich hoffe, ich konnte dir damit eine Fragen beantworten (sowieso nur, sofern du in Deutschland wohnst).


als Antwort auf: [#348917]

Webdesign als Minderjähriger - Gewerbe nötig?

Daniel Schliebner
Beiträge gesamt: 19

3. Mai 2008, 23:08
Beitrag # 3 von 6
Beitrag ID: #349015
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Hier vielleicht noch ein hilfreicher/informativer Link:

http://www.akademie.de/...zamt-gewerbeamt.html


als Antwort auf: [#349014]

Webdesign als Minderjähriger - Gewerbe nötig?

CyberSeb
Beiträge gesamt: 3

4. Mai 2008, 21:51
Beitrag # 4 von 6
Beitrag ID: #349051
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Vielen Dank für die Antwort!
Endlich mal eine Antwort, die genau meine Fragen beantwortet... Werde mir demnächst nochmal nähere Gedanken machen.


als Antwort auf: [#349015]

Webdesign als Minderjähriger - Gewerbe nötig?

monika_g
Beiträge gesamt: 4328

5. Mai 2008, 19:46
Beitrag # 5 von 6
Beitrag ID: #349187
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Deine Eltern sollten sich erkundigen, wie es mit dem Kindergeld aussieht, wenn Du selbst Geld verdienst.


als Antwort auf: [#349051]

Webdesign als Minderjähriger - Gewerbe nötig?

CyberSeb
Beiträge gesamt: 3

5. Mai 2008, 19:47
Beitrag # 6 von 6
Beitrag ID: #349188
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Hallo Monika,

das wurde bereits von Daniel erwähnt: Ab einem bestimmten Betrag im Jahr (7200€ glaube ich warens) entfällt das Kindergeld.

Dennoch danke für den Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian


als Antwort auf: [#349187]
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