Hallo,
in Deutschland besteht folgender Sachverhalt:
Erstmal vorweg: du brauchst kein Gewerbe anmelden!
Erst ab einem Verdienst über ca. 2400 Euro im Jahr ist man verpflichtet, beim Finanzamt die selbstständige Tätigkeit, welcher man nachgeht, mitzuteilen. Dies funktioniert prinzipiell mit einem formlosen schreiben, an das für deinen Bezirk zuständige Finanzamt. Anschließend erhältst du ein Formular, indem du Angaben zu deiner Tätigkeit machst. Daraufhin erhältst du einer Steuernummer und bist somit steuerlich gemeldet.
Diese steuerliche Anmeldung hat aber nichts mit einer Gewerbeanmeldung zu tuen. Dies ist ein allgemeiner Irrtum. Ich lege Dir den Sachverhalt einmal kurz dar:
selbstständigen Tätigkeiten kann jeder Bundesbürger nachgehen, selbst neben seinem Beruf. Ab dem oben genannten Betrag ist er meldepflichtig. Übersteigt das jährliche Einkommen eine Grenze von 7500 Euro, wird Einkommenssteuer fällig.
Jetzt wird es nochmal wichtig: bis zu einem Verdienst von 17500 Euro im Jahr brauchst du nach der o.g. steuerlichen Anmeldung nichts weiter zu tuen, als eine Steuernummer auf die von dir ausgestellten Rechnungen zu schreiben, zuzüglich dem Vermerk: "Hinweis: nach § 19 Ust-Gesetz wird keine Umsatzsteuer erhoben."
Damit kannst du also für erledigt Aufträge einfach eine Rechnung stellen, mit den eben genannten Vermerken. Übersteigt dein Einkommen keine 7500 Euro im Jahr, brauchst du dann eigentlich nicht einmal eine Steuererklärung abgeben.
Wenn du der Meinung bist, dass du unter Umständen über diese Verdienstgrenze kommst, kann ich dir den Teil mit der Steuererklärung auch nochmal näher erklären.
Was ich jedoch nicht weiß ist, wie das mit der Minderjährigkeit aussieht. Hier solltest du dich mal bei deinem zuständigen Finanzamt erkundigen, ggf. müssen einfach deine Eltern auf dem Antrag auf steuerliche Anmeldung unterschreiben.
Ich hoffe, ich konnte dir damit eine Fragen beantworten (sowieso nur, sofern du in Deutschland wohnst).
als Antwort auf: [#348917]