Liebe Uta,
rechtlich gesehen ist das nicht zulässig, auch wenn es des öfteren so gemacht wird.
Ihr seid die Urheber der Anzeige und gebt dem Kunden ein Nutzungsrecht zur Veröffentlichung in Eurem Verlag oder den Drucksachen. Dafür zahlt der Kunde.
Soll die gleiche Anzeige in einem anderen Verlag veröffentlicht werden, erteilt Ihr dem Kunden ein weiteres Nutzungsrecht, das er zu bezahlen hat.
Das sollte aber am besten schon bei der ersten Auftragserteilung des Kunden an Euch geklärt sein, dass eine weitere Veröffentlichung in anderen Verlagen Geld kostet.
Leider wird dies in vielen Verlagen anders gehandhabt:
– Kunden halten und Überlassung der von Euch gestalteten Anzeige für andere Zwecke, oder
– Kunde zahlt Gebühr, ist dann aber vielleicht weg. ;–{
So läuft es meistens. Also: Die Kunden bekommen die gestaltete Anzeige meistens fer umme, weil man ja den Kunden halten und Folgeaufträge bekommen will.
Wie gesagt, rechtlich ist das nicht korrekt.
Liebe Grüße
Thobie 5.0 reloaded
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