Hallo, Markus,
Zitat um Urheber zu sein, musst du ja überhaupt erst mal eine eigene Leistung erbracht haben. Hat also der Kunde vorgegeben, wie die Karte zu ändern ist, ist deine Leistung vergleichbar der eines Handwerkers, der die Pläne einer Architekten ausführt. Also hast du keinerlei Rechte. sorry, das ist falsch. Das ist vergleichbar mit einem Grafiker/Illustrator, der angestellt tätig ist und von seinem Arbeitgeber Anweisungen bekommt, was und wie er etwas zu gestalten hat. Er arbeitet somit auf Anweisung. Laut Urheberrecht hat er aber dennoch (!) das alleinige Urheberrecht, von dem er aber in diesem Moment aufgrund der Angestelltentätigkeit und der Arbeit auf Anweisung die ganzen Nutzungsrechte an seinen Chef überträgt. Er ist aber dennoch der Urheber.
Zitat Hast du dir dagegen ausgedacht, wie die Karte ausschaut, bist du der "Architekt", hast also auch entsprechende Rechte. Das setzt aber schon voraus, dass die Karte jetzt deutlich anders ausschaut als vorher. Umfärben und Times gegen Helvetika tauschen dürfte noch keine neue Urheberschaft begründen. Hier dürfte es eher über die ein wenig verschachtelte Frage gehen:
• Der ursprüngliche Entwerfer des alten Stadtplans ist der Urheber. Welche Rechte hat er an den Kunden übertragen?
• Er kann ihm zwar sein unveräußerliches Urheberrecht nicht übertragen, hätte aber dennoch die Möglichkeit, alle Rechte auch zur beliebigen Modifikation der Stadtpläne zu übertragen.
• Wenn der Kunde diese Rechte besitzt, ab wann begründet dann eine Modifizierung der Pläne ein neues Urheberrecht für den OP?
• Und wenn der OP dann tatsächlich (neue) Urheberrechte hat, wie und in welchem Umfang überträgt er sie an seinen Kunden? In der gleichen Weise?
• Dass dann der Kunde bevollmächtigt ist, wiederum die Pläne selbst zu ändern, wie es ihm beliebt, ginge auch nur, indem der OP auf jegliche Rechte – bis auf das unveräußerliche Urheberrecht – verzichtet, ihm diese überträgt und dem Kunden auch alle digitalen Daten übergibt.
Ich kenne das aus der Praxis ja meistens nur so – und das macht die Sache so verzwickt –, dass der Kunde kommt und meint, "ja ja, ich habe das mit dem ursprünglichen Gestalter geklärt, ich habe die Nutzungsrechte dazu, Sie dürfen also anfangen zu arbeiten, machen Sie mal diese und jene Ãnderung!" So, dann stehst Du vor dem Kunden ziemlich dumm da, denn normalerweise ist man dann genötigt, das so zu akzeptieren. Oder willst Du den Kunden dazu bringen, dass er Dir dies alles schriftlich und rechtlich abgesichert bestätigt? Dann sucht der sich ganz schnell jemand anderen, der aufgrund seiner Aussage keine Probleme hat, mit der Überarbeitung anzufangen.
[Korrektur zu oben] Man sollte sich das aber auf alle Fälle schriftlich geben lassen, auch wenn der Kunde dann abspringt. Dann war er es nämlich nicht wert. Leider kann man meistens nur bei "korrekt" arbeitenden Geschäftsleuten mit dem Argument, dass man sich strafbar machen würde, wenn er die Rechte nicht hat, darauf pochen, sich das Ganze schriftlich und mit Unterschrift und Stempel geben zu lassen.[/Korrektur zu oben]
@Sabine: Ich denke, dass es im diesem Fall um die Schöpfungshöhe geht. Erklärst Du mir diesen Begriff genauer? Was sagt er aus? Und wann ist bei einem Printmedium eine Schöpfungshöhe erreicht, dass sie "greift"? [Bitte, wenn möglich, in eigenen, kurzen Worten, kein Link zu Wikipedia!] ;–)
Grüße
Thobie
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