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Wer ist Urheber?

ssh
Beiträge gesamt: 37

30. Jan 2010, 17:46
Beitrag # 1 von 11
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Der Kunde hat ein Auftrag erteilt, einen Stadtplan zu "modenisieren".
Also hat der Kunde einen alten Stadtplan geliefert. Die wurde nun auf dieser Grundlage angepasst. Also Farben komplett geändert, ein paar Straßen angepasst, Schriften modenisiert, Fehler korrigiert, usw.

Jetzt ist die Frage, wer ist Urheber der neuen Karte? Muss ich hier Nutzungsrechte berechnen? Darf der Kunde diese neue Karte nun ohne Einverstädnis ändern?

p.s.: ich kann dazu hier nicht wirklich eine Antwort finden. http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
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Wer ist Urheber?

SabineP
Beiträge gesamt: 7586

30. Jan 2010, 18:18
Beitrag # 2 von 11
Beitrag ID: #432186
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>> Also hat der Kunde einen alten Stadtplan geliefert.

Das Urheberrecht hat der Hersteller des alten Stadtplanes.
Ohne Einwilligung des Urhebres darf der alte Stadtplan weder verwendet noch geändert werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__39.html


als Antwort auf: [#432185]

Wer ist Urheber?

ssh
Beiträge gesamt: 37

30. Jan 2010, 18:50
Beitrag # 3 von 11
Beitrag ID: #432189
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Das ist klar.

Der Kunde hat mich aber beauftragt das Werk zu ändern. Ich kann also annehmen, dass der Kunde die Rechte am Werk besitzt.

Nach der Bearbeitung müsste ich der Urheber des neuen Stadtplan sein (nicht des alten).

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__3.html
http://de.wikipedia.org/...g_%28Urheberrecht%29

Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher.

Die Situation ist die, dass der Kunde das von mir bearbeitete Werk immer wieder druckt und verändert, ohne mein Erlaubnis.
Der Kunde hätte, meiner auffassung nach, die möglichkeit die alte Karte zu bearbeiten.


als Antwort auf: [#432186]
(Dieser Beitrag wurde von ssh am 30. Jan 2010, 18:52 geändert)

Wer ist Urheber?

Markus Keller
Beiträge gesamt: 670

30. Jan 2010, 19:08
Beitrag # 4 von 11
Beitrag ID: #432191
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Hallo,

um Urheber zu sein, musst du ja überhaupt erst mal eine eigene Leistung erbracht haben. Hat also der Kunde vorgegeben, wie die Karte zu ändern ist, ist deine Leistung vergleichbar der eines Handwerkers, der die Pläne einer Architekten ausführt. Also hast du keinerlei Rechte. Hast du dir dagegen ausgedacht, wie die Karte ausschaut, bist du der "Architekt", hast also auch entsprechende Rechte. Das setzt aber schon voraus, dass die Karte jetzt deutlich anders ausschaut als vorher. Umfärben und Times gegen Helvetika tauschen dürfte noch keine neue Urheberschaft begründen.

Markus


als Antwort auf: [#432189]

Wer ist Urheber?

SabineP
Beiträge gesamt: 7586

30. Jan 2010, 19:14
Beitrag # 5 von 11
Beitrag ID: #432192
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>> Der Kunde hätte, meiner auffassung nach, die möglichkeit die alte Karte zu bearbeiten.

Wenn Deine Bearbeitung der Karte ausreichende Schöpfungshöhe hat, dann könnte sie ein eigenes Werk sein und der Kunde darf diese dann nicht bearbeiten.

Er darf dann nur die alte Karte bearbeiten, wenn er Nutzungsrechte hat und die Erlaubnis selbst Änderungen durchzuführen.


als Antwort auf: [#432189]
(Dieser Beitrag wurde von SabineP am 30. Jan 2010, 19:15 geändert)

Wer ist Urheber?

Thobie
Beiträge gesamt: 4040

31. Jan 2010, 00:12
Beitrag # 6 von 11
Beitrag ID: #432198
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Hallo, Markus,

Zitat um Urheber zu sein, musst du ja überhaupt erst mal eine eigene Leistung erbracht haben. Hat also der Kunde vorgegeben, wie die Karte zu ändern ist, ist deine Leistung vergleichbar der eines Handwerkers, der die Pläne einer Architekten ausführt. Also hast du keinerlei Rechte.

sorry, das ist falsch. Das ist vergleichbar mit einem Grafiker/Illustrator, der angestellt tätig ist und von seinem Arbeitgeber Anweisungen bekommt, was und wie er etwas zu gestalten hat. Er arbeitet somit auf Anweisung. Laut Urheberrecht hat er aber dennoch (!) das alleinige Urheberrecht, von dem er aber in diesem Moment aufgrund der Angestelltentätigkeit und der Arbeit auf Anweisung die ganzen Nutzungsrechte an seinen Chef überträgt. Er ist aber dennoch der Urheber.

Zitat Hast du dir dagegen ausgedacht, wie die Karte ausschaut, bist du der "Architekt", hast also auch entsprechende Rechte. Das setzt aber schon voraus, dass die Karte jetzt deutlich anders ausschaut als vorher. Umfärben und Times gegen Helvetika tauschen dürfte noch keine neue Urheberschaft begründen.

Hier dürfte es eher über die ein wenig verschachtelte Frage gehen:

• Der ursprüngliche Entwerfer des alten Stadtplans ist der Urheber. Welche Rechte hat er an den Kunden übertragen?

• Er kann ihm zwar sein unveräußerliches Urheberrecht nicht übertragen, hätte aber dennoch die Möglichkeit, alle Rechte auch zur beliebigen Modifikation der Stadtpläne zu übertragen.

• Wenn der Kunde diese Rechte besitzt, ab wann begründet dann eine Modifizierung der Pläne ein neues Urheberrecht für den OP?

• Und wenn der OP dann tatsächlich (neue) Urheberrechte hat, wie und in welchem Umfang überträgt er sie an seinen Kunden? In der gleichen Weise?

• Dass dann der Kunde bevollmächtigt ist, wiederum die Pläne selbst zu ändern, wie es ihm beliebt, ginge auch nur, indem der OP auf jegliche Rechte – bis auf das unveräußerliche Urheberrecht – verzichtet, ihm diese überträgt und dem Kunden auch alle digitalen Daten übergibt.

Ich kenne das aus der Praxis ja meistens nur so – und das macht die Sache so verzwickt –, dass der Kunde kommt und meint, "ja ja, ich habe das mit dem ursprünglichen Gestalter geklärt, ich habe die Nutzungsrechte dazu, Sie dürfen also anfangen zu arbeiten, machen Sie mal diese und jene Ãnderung!" So, dann stehst Du vor dem Kunden ziemlich dumm da, denn normalerweise ist man dann genötigt, das so zu akzeptieren. Oder willst Du den Kunden dazu bringen, dass er Dir dies alles schriftlich und rechtlich abgesichert bestätigt? Dann sucht der sich ganz schnell jemand anderen, der aufgrund seiner Aussage keine Probleme hat, mit der Überarbeitung anzufangen.

[Korrektur zu oben] Man sollte sich das aber auf alle Fälle schriftlich geben lassen, auch wenn der Kunde dann abspringt. Dann war er es nämlich nicht wert. Leider kann man meistens nur bei "korrekt" arbeitenden Geschäftsleuten mit dem Argument, dass man sich strafbar machen würde, wenn er die Rechte nicht hat, darauf pochen, sich das Ganze schriftlich und mit Unterschrift und Stempel geben zu lassen.[/Korrektur zu oben]

@Sabine: Ich denke, dass es im diesem Fall um die Schöpfungshöhe geht. Erklärst Du mir diesen Begriff genauer? Was sagt er aus? Und wann ist bei einem Printmedium eine Schöpfungshöhe erreicht, dass sie "greift"? [Bitte, wenn möglich, in eigenen, kurzen Worten, kein Link zu Wikipedia!] ;–)

Grüße



Thobie

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http://medien-schmiede.tel


als Antwort auf: [#432191]
(Dieser Beitrag wurde von Thobie am 31. Jan 2010, 00:20 geändert)

Wer ist Urheber?

Markus Keller
Beiträge gesamt: 670

31. Jan 2010, 15:07
Beitrag # 7 von 11
Beitrag ID: #432216
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Hallo Thobie,

das Urheberrecht schützt "persönliche geistige Schöpfungen". Sagt also der Kunde, mach aus blau rot, aus grün gelb und aus Times Helvetica, und ich führe nur dies aus, so greift das Urheberrecht eben nicht, weil gar keine geistige Schöpfung meinerseits vorhanden ist.
Auch ein Briefbogen in Times 10/12, Firmennama 16 pt, alles linksbündig im oberen rechten Teil des Briefbogens wird kein deutsches Gericht als schützenswürde Leistung anerkennen.
So mancher Anfänger in unserem Gewerbe hat da glaube ich recht illusorische Vorstellungen, an was er alles Rechte hat, für die er dann auf ewige Zeiten Geld kassieren kann.
Ich finde, man sollte sauber zwischen handwerklicher Leistung, die mit einmaliger Bezahlung abgegolten ist, und kreativer Leistung, für das Urheberrecht gilt, unterscheiden.
Urheber muss auch nicht immer gleich handwerklicher Hersteller sein.
Wenn berühmte Künstler Siebdrucke herstellen lassen, hat auch nicht der Siebdrucker das Urheberrecht, weil er die Drucke angefertigt hat.

Markus


als Antwort auf: [#432198]

Wer ist Urheber?

ssh
Beiträge gesamt: 37

31. Jan 2010, 17:13
Beitrag # 8 von 11
Beitrag ID: #432222
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Ich denke auch. Die Zentrale frage wäre: "Wann ist die Schöpfungshöhe erreicht?"


als Antwort auf: [#432216]

Wer ist Urheber?

Thobie
Beiträge gesamt: 4040

1. Feb 2010, 16:01
Beitrag # 9 von 11
Beitrag ID: #432332
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Hallo, Markus,

ich wollte darauf hinweisen – was viele nicht wissen –, dass auch ein Angestellter Urheberrechte an seinem Entwurf hat. Und nicht nur selbständige, kreative Künstler, die als Einzelkämpfer in ihrem Büro/Atelier die schönsten Entwürfe entwickeln. Aus diesem Grund hat auch derjenige, der auf Anweisung seines Kunden Stadtpläne abändert, Urheberrechte, wenn … ja wenn …

Zitat Ich denke auch. Die Zentrale frage wäre: "Wann ist die Schöpfungshöhe erreicht?"

… und das dürfte nun die Frage sein, eine Schöpfungshöhe erreicht ist. Ich kann mit diesem rechtlichen Begriff nicht so sehr viel anfangen oder ihn erklären.

Nehmen wir an – um bei Deinem Beispiel zu bleiben –, es werden ein paar Farben und Schriften ausgetauscht und einige kleine Änderungen durchgeführt. Der neue Stadtplan wird produziert und in einer Auflage in Millionenhöhe verkauft. Ich bin der Meinung, dass damit schon gewährleistet ist, dass derjenige, der die Änderungen gemacht hat, auch der Urheber ist. Dann sollte solch eine Schöpfungshöhe erreicht sein.

Aber da sollten uns die anderen Kollegen hier im Forum weiterhelfen.

Grüße



Thobie

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http://medien-schmiede.tel


als Antwort auf: [#432222]
(Dieser Beitrag wurde von Thobie am 1. Feb 2010, 16:07 geändert)

Wer ist Urheber?

SabineP
Beiträge gesamt: 7586

1. Feb 2010, 16:30
Beitrag # 10 von 11
Beitrag ID: #432340
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>> Der neue Stadtplan wird produziert und in einer Auflage in Millionenhöhe verkauft.
>> Ich bin der Meinung, dass damit schon gewährleistet ist, dass derjenige,
>> der die Änderungen gemacht hat, auch der Urheber ist.

Durch den millionenfachen Verkauf von abgemalten Stadtplänen
wird man natürlich nicht automatisch zum Urheber der Stadtpläne.

Um die Schöpfungshöhe zu beurteilen muß man sich den Stadtplan ansehen vor und nach der Bearbeitung.
Angenommen es sind keinerlei Ähnlichkeiten und Übereinstimmungen zu sehen,
dann könnte es sich schon um ein völlig neues Werk handeln das urheberrechtlich geschützt ist.
Beantworten kann das aber nur ein Fachanwalt und nicht dieses Forum.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe


als Antwort auf: [#432332]
(Dieser Beitrag wurde von SabineP am 1. Feb 2010, 16:32 geändert)

Wer ist Urheber?

Lino
Beiträge gesamt: 77

12. Mär 2010, 18:20
Beitrag # 11 von 11
Beitrag ID: #436320
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Genau. Wenn der Look des alten Plan gar nicht mehr Vorhanden ist - nur der Verlauf der Straßen.

Darauf kann der Urheber der Arbeitsgrundlage ja kaum Anspruch machen. Schließlich hat er ja die Straßen nicht angelegt - das ist nur eine Darstellung von Tatsachen.

Oder ... ??? Was, wenn technische Spitzfindigkeiten wie degressiv verlaufende Maßstäbe mit eingeflossen sind - also die Mitte der Karte hat einen anderen Maßstab als die Randgebiete. So was gibt es. Das wäre schon ein geistiges Eigentum, worauf er ein Recht geltend machen könnte, trotz Änderung von Farben, Linienstärken, Legenden etc. Und der Bezug zur Arbeitsgrundlage wäre auch einfach nachweisbar.


als Antwort auf: [#432222]
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